Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

prudentiae ecclesiasticae, welche am 8. Oktober 1768 von der Kaiserin offiziell approbiert worden waren2 • Damit waren auch Georg Christoph Nellers (1709 - 1783) Principia juris publici ecclesiastici catholicorum ad statum Germaniae accomodata (indiziert!)3 und der weitverbreitete Veit Pichler SJ (1670 - 1736)4 - Inbegriff barocker Jesuitengelehrsamkeit für den Schulbetrieb - abgelöst worden5 • b. Eybels Frühwerke bis 1779 ohne die lntroductio (Einleitung) Von Anfang seiner Lehrtätigkeit an war Eybel bemüht, den Wünschen des Staates hinsichtlich des zu vertretenden Kirchenrechts zu gehorchen. Programmatisch tat er dies bereits in seiner Antrittsvorlesung, in welcher er erklärte, daß er die Grundsätze des alten, nicht des „neuen" Kirchenrechts lehren wolle. Er zeigte auf, daß Isidor Mercator (Pseudoisidor) gegen die Lehre Jesu Christi, der Apostel und der Konzilskanones der ganzen alten Kirche dieses „neue" Kirchenrecht eingeführt habe. Die uneingeschränkte Gewalt, die Isidor Mercator dem Paps t eingeräumt habe, omnem divinum humanumque ordinem evertens, sei die Grundlage allen Übels im „neuen" Kirchenrecht. Man müsse, was die beiden Gewalten Kirche und Staat betreffe, wieder zu den „alten" Prinzipien zurückkehren. Diese einstigen Grundsätze stimmten auch überein mit den geistlichen und zeitlichen Vorteilen der Gläubigen und mit der wahren Würde des Priestertums. Wenn sie die Rechte der von Gott gesetzten weltlichen Gewalt respektierten, dann sei die beste Gewähr dafür gegeben, daß die Priester die Natur der göttlichen Einsetzung des Priesterstandes wahrhaft erkannten6 . Bald nach seiner Obernahme des Lehramtes7 publizierte Eybel bereits eine umfangreiche Arbeit, die Adumbratio Studii Jurisprudentiae8 • Hatte er noch als Adlatus seines Meisters Riegger dessen Principia Juris ecclesiastici Germaniae mit einem Vorwort versehen herausgegeben9, so gab er 1774 2 Kink I/1 , S. 469 Anm. 609 . 3 LThK 2VII, Sp. 875. 4 LThK 2VIII, Sp. 493 f. 5 Seifere, S. 172 f. Noch 1764 wurde Pichlers Lehrbuch, in manchen Punkten adaptiere, in Wien gedruckt: Candidatus abbreviatus jttrisprudentiae sacrae, hoc est Juris canonici secundum Gregorii Papae IX. libros V . decretalium explanati summa, seu compendium. 2 Teile Wien 1764. 6 Ne v. 17. 7. 1778, S. 113. 7 ,presqu'aussicöt' sagen Ne v. 17. 7. 1778, S. 113. 8 Adumbratio Studii Jurisprudentiae tam generatim considerati quam ut speciatim id in antiq11issima ac celeberrima Universitate Vindobonensi constitutum est. Viennae, Typis Josephi Kurzböck . .. 1774. 496 S. + 3 Tabellen. 9 Pauli ]osephi de Riegger . .. Principia ]uris ecclesiastici Germaniae cum Prae/atione ]. V. Eybel ]. C. Viennae, typis Josephi Kurzböck .. . 1773. Bild von Riegger, (14)+ 151 S. Die Vorrede Eybels datiert: Wien 14. 4. 1773. 41

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