daß sich das Vorurtheil für das Wetterläuten beim Volk in Gegenden, die dem Schauer unterworfen sind, so hart beheben läßt. Dazu kömmt noch verläßlich, daß der Seelsorger in Rücksicht auf Stolle, auf Opfer, auf Zehende, auf Arbeitshilf bei den pfarrlichen Realitäten immer die Bauern zu guten Freunden haben, und mit ernstlichem Unterricht sich die Sache bei ihnen nicht verderben will, welches freylich alles aufhören würde, wenn die Seelsorger den Bauern in so vielen Gelegenheiten nicht gleichsam zu Gnad leben müßten, oder aus Eigennützigkeit selbst so leben wollten und alle Pfarrerssporteln so verbothen wie alle Pfarrer mit Besoldung dotiert wären. Die Pfarrersgüter und Zehenden, wenn sie nur fürsichtig (eingerichtet) würden, würden auch hinlänglichen Fond abwerfen, die Seelsorger hinlänglich, wenngleich nicht übermässig zu besolden und verschiedene Besoldungsklassen zur Aneiferung und Belohnung einzurichten. Referent beruft sich aus seinen über Mangel der Geistlichkeit gemachten Vortrag, worin auch dieser Punkt berührt worden. Die zubefürchtende Suspendierung der Besoldung würde die Seelsorger gewiß thätiger und die fixierte Besoldung einen ernstlichen guten Unterricht aus Nebenabsichten nicht zurückhalten machen ... Die zweyte Ursache, daß sich dieses Vorurtheil nicht behebt, sind die Beamten, gleichwie man bei den meisten guten Anstalten einer Seits die Geistlichen anderer Seits aber die Herrschaftsbeamte oder wohl gar laut Akten Herrschaftsinhaber zu Gegnern bekömmt ... Hofdekret v. 21. Juni 1791: Das Wetterläuten, nicht aber das Wetterschießen, könne gestattet werden5 . 5 Erlassen über Ansuchen einiger Oö. Gemeinden; OÖLA Ecc!. 304/1791, 16/10. 277
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