Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

Kreuzwegsbetrachtungen privata authoritate drucken zulassen und sodann dem Volke durch die Seelsorger anzuempfehlen von Seite Regierung passiert werden dürfe, hierüber bittet man ein hoch!: Hofkanzlei geruhe die gnädigste Entscheidung zu geben. Ebenso getrauet man sich nicht ohne höchster Bewilligung die § 29 vom bischöfl. Konsistorium zu begegnehmen angetragenen Schauerfreytäge /: da doch an Sonntägen das vorgeschriebene Gebeth für die allgemeinen Bedürfnisse auch abgebetet werden könnte :/ glatterdings zu gestatten. Schon der Name Schauerfreytäge klingt nicht gut bey reinen Katholiken. übrigens hielt sich das bischöfl. Konsistorium ganz stattlich gegen die Seelsorger und Dechante, die so sehr auf die Einführung mehrerer Prozessionen zu ihrer geringen Ehre gedrungen haben. [Folgt langer Exkurs über Kreuzverehrung und Partikelküssen: es sei grotesk, ein „Mordinstrument" zu verehren. Präsident nimmt in diesem Punkt jedoch Eybels Standpunkt nicht ein.] Ist 6co die Herzjesuandacht nach allen ächten Begriffen, denen selbst Clemens XIV Beyfall gegeben, unzulässig, weil die symbolische Andacht beym Volk sich dabey ganz verliehrt und in eine materielle gegen ein Körperstück übergeht, wie soll nun eine Andacht gegen ein Stück Holz, welches an der Erlösung keinen wirkenden Anteil hatte, so feyerlich unterhalten werden? Der ächte Katholik ließt schaudernd in der Bibel die Geschichte der Kreuzerhöhung und ließt, daß dabey die Lichter des Firmaments und der ganze Erdboden verfinstert worden, und das bischöfliche Konsistorium will dem Kreuzholze Kerzenlichter anzünden? [Folgen Stellungnahmen gegen verschiedene Klassen von Leichenbegängnissen und Prunk dabei. Eigennutz des Klerus und Stolz der Leute möchten dies ... ] [Bei der Behandlung des § 7 wendet sich Eybel gegen den Begriff „arme Seelen" und deren bildliche Darstellung. Der Klerus fördere hier Aberglauben aus Interesse für Seelenmessen.] Auch hier wird der ächte Begriff vom Gebete für die Verstorbenen, und wie solcher mit dem wahren Begrife vom Meßopfer dem Volk nach Anleitung des Van Espen, des Muratorius etc. beygebracht werden soll, ausser acht gelassen ... Zu dem § 22do wieder erlaubten Segnung des H Drey Königwassers wird hauptsächlich die Beruhigung des Volkes zum Grund genommen. Von Seite der Landesregierung will man gern nachgeben, wenn es auf eine Beruhigung des Volkes ankömmt, bey Gegenständden, in welchen zur klugen Schonung der Volksschwäche selbst der höchste Hof das Rituale Romanum gelten 274

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