Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

ad 24tum auf die beym hierländigen Konsistorium noch nicht entwickelten Begriffe von Ehehindernissen und desselben Hang in forum externum matrimoniale so viel möglich zu behaupten mit Geduld hinsehen muß. Vor Zeiten hatten die Mendikanten potestatem dispensandi in impedimentis occultis, und ist sich also nur auch hierüber zu verwundern, wie das bischöfl. Konsistorium die Pfarrer als ordentliche Seelsorger deterioris conditionis machen möge. [§ 32: Die Diözesansynode wünschte die Abstellung der Musik bei Hochzeitszügen zur Kirche; Eybel ist gegen diesen Vorschlag; so ein Zug solle kein „Leichenzug" sein.] Im dritten Abschnitt von der Gottesdienstordnung wird ad §vum lmum vom bischöfl. Konsistorium den Seelsorgern ganz standhaft entgegen gegangen, welche sich mehr denn das Volk selbsten gegen das Meßgesang zu sträuben scheinen. Der ad §vum 4tum von demselben betriebene Rosenkranz, der den Pfarrern mehr, dann das Meßgesang, eintragen mag, liegt ihnen besonders am Herzen, und ist von ihnen noch lange nicht zuerwarten, daß sie dem Volke die wahre Art zubeten beybringen, und gewiß ist, daß die wenigsten Seelsorger selbsten es wissen werden, daß der Rosenkranz durch tausend Jahre in der katholischen Kirche unbekannt gewesen und daß erst Petrus der Einsiedler diese Betart15 nach den Kreuzzügen in Europa gebracht habe. Viel weniger begriffen sie, daß die Verehrung Mariae gegen die dem himmlischen Vater zukommendene Ehre dabey sich wie 10 gegen 1 verhalte, und das Gehirn ist bey ihnen so voll des skolastischen cultus relativi, daß sie dabey den Nachtheil für den wahren Gottesdienst, und die Herabsetzung des himmlischen Vaters und unseres Erlösers nicht einsehen. Allein eben deßwegen ist ihnen nicht minder als dem Volke selbsten bis zu ihrer mehreren Aufklärung oder vielmehr bis sie durch bessere Seelsorger abgelöset werden, auf die vom bischöfl. Konsistorium angetragene Art nachzugeben. Ad § 6tum müssen doch einige aufgeklärte Dechante ihre Meinung wegen der noch immer zu oftmalligen Aussetzung des venerabilis ihre Meinung freymüthig gesagt haben. Es wäre zuwünschen, daß sie beym bischöfl. Konsistorium Gehör gefunden hätten, weil das heilige Abendmahl nicht zu diesem Ziehl eingesezet ist, worüber im Traite de l'Exposion du S. Sacrement de l'Autel par M. Jean Baptiste Thiers16 und bey Van Espen P. II S. 1 + IV cap. V so schön und gründlich gehandelt wird ... Ob der § 26 vom bischöflichen Konsistorium gemachte Antrag die neu verfaßten /: durch Hofsverordnung ddo. 27. Sept. v. J. nicht begnehm1gten 15 Zur Geschichte kurz LThK 2IX, Sp . 46 f. 16 Jean-Baptiste Thiers, verbreiteter gallikanischer Theologe zur Zeit Ludwigs XIV. 273

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