Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

Linzerbibliothek verwendet werden müssen. Die Bücher der verstorbenen Pfarrer /: wenn nicht Schulden von ihnen unterlassen sind, die aus dem Vermögen des verstorbenen Pfarrers hiemit auch aus dessen Büchern billig bezahlt werden müssen, könnten allerdings zur Gründung der Dekanatsbibliotheken genommen werden, und wenn auch aus jeder Verlassenschaft eine kleine Beisteuer passiert würde, so würde hiedurch nach und nach vieles erwirket werden. Nur müßte jedem Buch aufgedruckt werden, daß es zur Dekanatsbibliothek gehöre, damit um so leichter die Veräusserung hindangehalten werde ... Übrigens müsten die in den Verlassenschaften der Pfarrer vorgefundenen Bücher nicht nur von Seite der Zensur gemustert werden, damit die unnützen Scharteken, und die den Vorurtheilen, und unächten Grundsätzen Nahrung gebenden Bücher hinweggeschafft werden könnten, sondern auch überflüssige Exemplarien eines und des nehmlichen Buches müsten in öffentliche Auktion gebracht werden, um hievon andere nützliche Bücher nach eingereichtem Vorschlag beyschaffen zu können. Im zweyten Abschnitt von Ausspendung der heiligen Sakramente ist der § 1 der höchsten Gesinnung ganz entsprechend, und wäre sehr gut, wenn statt der Anweisung auf ein nachfolgendes Ritual schon ein besseres zweckmässiges Ritual vorhanden wäre, wozu das bischöfl. Konsistorium durch diese Jahr her wohl Zeit genug gehabt hätte, und solches um soe mehr hätte befördern sollen, da die Seelsorger selbsten hierum bitten, und die Gebeter bei der Taufe in der Volkssprache langsam und deutlich beten zu dürfen verlangen ... Ad 7mum Wär zuwünschen, daß das Sakrament der Firmung durch die Pfarrer selbsten oder durch die Dechanten ausgespendet würde, wie es nicht nur in der griechischen Kirche geschieht, und von der lateinischen Kirche für die Griechen nicht misbilliget wird, sondern wie es auch jeder Bischof der lateinischen Kirche von selbsten einführen könnte. Van Espen p. II S. I L. III Cap. 2 und Bertieri ... L. III de confirmatione cap. 6 schreiben hievon ausführlicher. Dieses hätte in Rücksicht auf Kirche und Staat mehreren Nutzen, denn der Pfarrer kennt die zu Firmenden besser als der Bischof ... Die Firmung des Bischofs in einem Orte macht vermög längeren Aufenthalt dem Pfarrer desselben Ortes mehrere Unkösten, und auch die von der Weite herbey kämmenden Leute verliehren an Gelde und der Zeit häuslicher Arbeiten. Nebst dem giebt es Gährung und Abneigung der Gemeinden gegen Gemeinde, denn jeder möchte gern vom Zulauf und Gährungen des Volkes profitieren, und die ganze Firmungshandlung wird beym grossen Zulaufe ein opus tumultuarium ... Ad lQmum sieht man nicht ein, warum nicht die vom höchsten Hof vorgeschriebene Pastoral des wienerischen Professor Giftschitz9 in Vorschlag 9 Franz Giftsdiütz, * 1748, t 1788, einer d. ersten ,Pastoraltheologen'; LThK 2IV, Sp. 889. 270

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