Der Fruchgottesdienst7 (§ 9) soll so eingerichtet werden, daß die Leute wieder zu Haus seyn können, ehe der Hauptgottesdienst anfängt, sonst ist der Zweck verfehlt, und, wo nur ein Geistlicher ist, daselbst sollen die Stunden zum Gottesdienst dergestalt eingerichtet werden, daß sich die Leute in die benachbarten Pfarreien zum früheren oder späteren Gottesdienst eintheilen können. Nur interessierte Seelsorger, die bey dieser Zertheilung auch die Zertheilung der Meßgelder und Klingelbeutelsammlungen sogleich ahnen werden, können sich beyfallen lassen dagegen mit Einwendungen aufzutretten. Ad §vum lOmum scheint für das Landsvolk schicklicher zu seyn beym Altar nach den Evangelium die Erklärung zuhalten. So geschah es auch in ältesten Zeiten und der Altar samt dem Sakrarium der Kirche ist zu dem Ende erhöheter. Nur später, da die Geistliche Beredsamkeit in Rostro ... sich zeigen wollte, baute man ihr kostbare verschnickelte Kanzeln, dann hörte aber auch beym Volk der Begrief auf, daß die Erklärung des Evangeliums ein Theil der am Altare gelesenen Messe sey, weil man nemlich vom Evangelium, welches vorhin beym Altare in der Muttersprache gelesen und erklärt worden, einen abgesonderten Auftritt, und oft leyder nach den wehmüthigen Klagen eines Clementis Alexandrini, und Chrysostomi ... einen komischen Auftritt nach einer komischen Kirchenmusik sah. Ad 1 lmum wird die heilsamste Anstalt, daß alle halbe Stund eine Schule seyn soll, das wirksamste Mittel seyn die Kinder auch zur Winterszeit in die Schule zu bringen. Lieber mehr Schulen als Ffarren, denn die erwachsenen gehen leicht weitere Weege und die Hauptbildung guter Christen und Unterthanen hanget vom Unterricht der Jugend ab. Ad 12mum sieht man nicht ein, warum die Seelsorger nicht schuldig seyn sollen, vor dem Schulvisitator zu katechisieren ... Ad l3tum ist heilsam angetragen die österliche Prüfung bescheiden vorzunehmen, damit nicht erwachsene durch öffentliche Prostituierungen, durch grobes Fragen, wodurch die Befragten mehr zur Verwirrung als zur Antwort geführt werden, in Abneigung von solchen Unterrichte, und auf den Gedanken kommen, sich hievon durch Obertrettung zu den Akatholiken zu befreyen, und ebenso behutsam wird die § 14to von der weid. Obrigkeit hiezu verlangte Assistierung geleistet werden müssen ... Die § 15to den Seelsorgern gegebene Wahrnung bey Einprägung des Gehorsams gegen die rechtmässige Obrigkeit /: welche Obrigkeit der Unterthan für unrechtmässig etwa halten dürfte, oder könnte, sieht man nicht ein :/ dem Vorwurfe der Schmeicheleien auszuweichen scheint überflüssig zuseyn, denn die Prediger, wenigstens die meisten haben hievon nicht so 7 = Frühgottesdienst. 268
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2