Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

4. BERICHT AN DIE VEREINIGTE HOFSTELLE: Kennzeichnende Urteile Eybels über verschiedene Anträge der Linzer Diözesansynode (1788) Ober die vom bischöflichen Konsistorium an die Landesregierung einbegleiteten, in einer Diözesansynode entworfenen Anträge in Rücksicht auf Seelsorge, Unterricht des Volkes und Abstellung schädlicher Mißbräuche vom 8. Mai 1788. Ref. et concip. J. V. Eybel. Am 26. Juli 1788 nach Wien abgelaufen. - OOLA Eccl. 303/2 ad Num. 4715/1304, Konzept. Auszugszugsweise Wiedergabe: Hochlöbl: Die in den Beylagen vom bischöfl. Konsistorium an diese Landesstelle einbegleitete in einem synodo dioecesano in Rucksicht auf Seelsorge, Unterricht des Volkes und Abstellung schädlicher Mißbräuche entworfene Anträge erachtet man Einer Hochlöbl. Hofkanzlei vorlegen zu müssen, eben deßwegen, weil es die ganze Diözes und das ganze Land betrift, und so manches der höchsten Einsicht und Ratification bedarf. Man muß dem bischöfl. Konsistorium die Gerechtigkeit wiederfahren lassen, daß dasselbe verschiedenen Anwürfen, welche von Dechanten der Diözes, die doch den Kern der hierländigen Priesterschaft ausmachen sollen, ganz den guten Grundsätzen entgegen, und mit einem auf allmälige Zurückführung des alten Sauerteiges gerichteten Schritte auf die Bahne gebracht worden, seine Stimme nicht gegeben habe. Doch findet diese treugehorsamste Stelle auch über die Konsistorial-Entscheidungen selbsten folgendes pflichtgemässigst zu erinnern, und der höchsten Beurtheilung zu unterziehen. In der ersten Abtheilung Vom Unterricht §. 1. wird den Predigern die Weisung gegeben nur im Eingange das Evangelium auszulegen, und sodann eine passende Sitten oder Glaubenslehre nach Anleitung des Catechismi Romani zum Gegenstand zu wählen. Allerdings ist der Catechismus Romanus als ein gutes Buch anzurathen, es wird aber manchen Landprediger, oder Katecheten viel Mühe kosten denselben nach der Konsistorialabsicht zu benutzen. Der Catechismus von Montpellier des Karl Joachim Colbert1 wär ja zu eben dieser Absicht weit schicklicher und brauchbarer. Es versteht sich, daß man die ächte Auflag vom 1702 hernemmen, und in das Deutsche 1 Charles Joachim Colbert, * 1667, t 1738, Jansenist; LThK 2II, Sp. 1253. 264

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