ich meinem obliegenden Amte nicht angemessen . Wenn er sich hierinfalls belehren will, so mag er ein anderes Lehrbuch, das im guten Latein geschrieben ist, gegen jenes des Professors Eibe! halten; oder allenfalls andere zu Rathe ziehen. Der Hofrath v. Martini ist über diese zweyte Gattung von Anständen mit mir und den zween Professoren Gazzaniga, und Bertieri fast immer einer Meynung. Und zwar lmo giebt er zu, daß der Professor Eibe! an dem angezeigten Orte die Geheimnisse wirklich mit den Glaubensartikeln vermenge. 2do Er giebt zu, daß der Text im eibelschen Lehrbuche an jenem Orte verbessert werden soll, wo es heraus kömmt, daß die katholische Kirche etwas unter die Glaubenslehren zählen könne, was doch dem Staate schädlich ist, und also keineswegs unter die Glaubenslehren gehören kann. 3tio Läßt er zu, daß die Kirche eben sowohl als die Landesfürsten, nur sub diverso (es steht: diuero) respectu das Recht habe Hindernissen für die Ehe zu setzen. Der Professor Eibel aber nähert sich, wie es scheinet, der Meynung daß die Kirche dieses Recht nicht für sich, oder aus Anordnung ihres Stifters J esu Christi, sondern blos aus Gunsten der Fürsten habe. 4to Ist er der Meynung, daß die Adpellationen zu vielen Misbräuchen Anlaß geben können. Dieses glaube ich auch. Aber der Professor Eibe! gehet hierinnfalls noch weiter. Die ganze Abhandlung von Adpellationen ist in seinem Lehrbuche so beschaffen, daß man nichts weis, was er damit sagen will. Sto Gläubt er: die Landesfürsten können sich wider die Exemtionen setzen, doch müssen sie hierinnfalls die Kirche um Rath fragen. Ich aber glaube, daß, wie die Sachen itzt eingerichtet sind, weder die Bischöfe, noch die Landesfürsten eine Exemtion wirklich aufheben können. Das kann der Pabst allein thun. Doch soll auch dieser hierinnfalls auf die Klagen der Bischöfe und der Landesfürsten, wenn sie gegründet sind, sehen. 6m giebt er zu, daß man ganz ausserordentlich handeln würde, wenn man die romanische Kirche einer Spaltung beschuldigte. 7mo Sagt er ausdrücklich, daß die Stelle von der Utrechter Kirche in einem für die Jugend bestimmten Lehrbuche nicht hatte sollen eingeschaltet werden Nun befinden sich alle diese, und noch viel andere Fehler, und Mängel in dem eibelschen Lehrbuche, weld1e von niemanden, als von dem Hofrathe Heinke können gutgeheissen werden. Woraus denn klar erhölet (sie), daß dieses Buch gar nicht geschickt sey ein Lehrbuch bey der Jugend abzugeben. (DiözA Wien, Zensur 11, Mappe "Eybel", o. Sign ., o. Datum, o. Unterschriften) 254
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