Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

Beobachtung, und von der Ehrfurcht, die man den Gesetzen weltlicher Fürsten schuldig ist. Auch das Jus supremae inspectionis und das Placetum Regium finden sich darinnen. Gleichwie nun die weltliche Macht in politischen Dingen, und Gerechtsamen vollkommen unabhängig seyn soll, so soll man eben diese Gerechtigkeit der Geistlichen Macht, in geistlichen Dingen, und Gerechtsamen wieder lehren lassen. Das sagt die Synopsis, und selbst der Professor Eibe!. Doch widerspricht sich derselbe an mehr als einem Orte; weil er Sätze, und Schlüsse macht, die man mit der Unabhängigkeit der Geistlichen Macht, auch in geistlichen Dingen und Gerechtsamen unmöglich vereinbaren kann. ad Stum Ein Lehrbuch soll freylich mehr als ein Auszug von Sätzen enthalten. Aber Sätze, die man aus diesem Auszuge zur Vermeydung aller Irrungen und Zwistigkeiten weggelassen hat; Sätze die diesem Auszuge zuwider sind, soll das Lehrbuch nicht enthalten. Sonst wird man die Absicht, die Euer Majestät bey der Verbesserung der Synopsis hatten, niemals erreichen. Wenn man nicht einige von diesen Sätzen ganz wegläßt, andere blos historisch, oder problematisch, und nicht, wie man zu sagen pfleget, dogmatisch behandelt, so werden diese Irrungen, und diese Zwistigkeiten niemals aufhören. Ferners, daß nicht die Synopsis nach dem eibelschen Lehrbuche, sondern das eibelsche Lehrbuch nach der Synopsis eingerichtet werden müsse; daß eben dieses der höchste Wille Euer Majestät sey, dieses, dächte ich, wäre eine ausgemachte Sache. Zum Schlusse irret sich der Hofrath Heinke, wenn er sagt, und glaubt, daß man bey der letzteren Verbesserung der Synopsis nicht Sätze und Maynungen, sondern Worte und Redensarten abgeändert habe. Es sind bey dieser letzten Verbesserung manche Sätze, die der reinen Lehre zu widersprechen schienen, abgeändert worden, andere hat man genauer bestimmet, oder deutlicher erkläret . Was das Gutachten des Hofrathes v. Martini betrift, so stimmt dasselbe in Rücksicht auf den ersten, und zweyten Anstand mit jenem der PP Gazzaniga und Bertieri übereins. Auch er hält dafür: daß die sogenannten Nebendinge in der Religion nicht gleich auf Befehl des Landesfürsten ausgerottet werden müssen, wenn sie dem Staate zu schaden scheinen. Man müsse vorher auf gelindere Mittel bedacht seyn, die geistliche Macht ermahnen usw. Nichtsdestoweniger könnte die weltliche Macht der geistlichen in derley Dingen Einhalt thun, doch ohne eine Macht mit der anderen in Streit zu verwickeln. Man müßte, wie ich mir seine Worte auslege, auf eine schickliche Art die Geistliche Macht dahin bringen, daß sie derley Nebendinge selbst aufhöbe, oder milderte etc. Dieses bekennet er, daß er es selbst gelehret habe, doch dieses stimmet mit den Grundsätzen des Professors Eibe! gar nicht übereins. Der Hofrath v. Heinken irret sich sehr, wenn er sagt daß die Lehre des Hofraths v. Martini jene des Professors Eibe! sey. In Rücksicht auf den 3tcn Anstand, bekennet er widerum, daß die eibelsche 250

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