Adumbratio ist von dem Dommhern v: Breitenau als Censor zugelassen worden. Ich soll auch wider diese Adumbrationem und wider das riggeri sehe Lehrbuch niemals etwas eingewendet haben. 2do Weil wider die Synopsis, da sie noch alles dasjenige enthielt, was man gegenwärtig in dem eibelschen Lehrbuch antrift, weder der römische Stuhl, weder 36 Bischöfe, und Erzbischöfe, die sich in Euer Majestät Staaten befinden, auch nur das mindeste eingewendet haben sollen. 3tio Weil alles dasjenige, was der Professor Eibe! lehret, schon von anderen gelehret worden seyn soll. Die eibelsche Lehre soll die Lehre der heiligen Wörter, und der allgemeinen Kirchenversammlungen seyn . 4to Weil es sehr gefährlich seyn würde, die eibelische Lehre zu verlassen. Wenn man diesen Schritt einmal wagte, so würde man allgemach zu den so genannten alten Principiis zürücke kommen. Diese Principia würden für den Staat höchst gefährlich seyn. 5 Weil ein Lehrbuch mehr enthalten darf, als ein kurzer Auszug von Sätzen, welcher sich in der so genannten Synopsi befindet. Aus dieser Synopsis habe man viele gute, und wahre Sätze theils Kürze halber, theils um unnütze Zwistigkeiten zu vermeiden, weggelassen. Wenn die Synopsis etwas enthielte, was der eibelschen Lehre zuwider wäre, so sollte man eher die Synopsis, als das eibelsche Lehrbuch verbessern. Diesen Scheingründen setze ich folgende Beantwortungen entgegen. ad lmum Wie wenig ich immer sowohl mit dem riggerischen Lehrbuche, als mit der sogenannten Adumbratione, die man niemals für ein ordentliches Lehrbuch ausgegeben hat, zu frieden war, ist Euer Majestät nur gar zu wohl bekannt. ad 2dum Eben so ungegründet ist die Muthmassung von der ersteren, und nicht verbesserten Synopsis. Euer Majestät wird zu genügen bekannt seyn, wie wenig der römische Stuhl, und die Bischöfe und Erzbischöfe in Euer Majestät Staaten mit derselben zufrieden waren. ad 3tium Hier ist die Frage nicht, was schon von anderen gelehret worden sey, sondern was mit Grunde, und nach den ächten Angeln des Christenthumes gelehret worden sey. Die eibelsche Lehre ist gewiß nicht die Lehre der heiligen Väter, und der allgemeinen Kirchenversammlungen, wenn man nur das jenige ausnimmt, was die Kirchenversammlungen zu Kostniz, und zu Basel über einige Vorrechte der allgemeinen Kirchenversammlungen bestimmet haben sollen. ad 4tum Die Furcht, daß man sich nicht allgemach den sogenannten alten Principiis näherte, wenn man die Lehre des Professors Eibel verließ, ist ganz ungegründet. Viele Sätze, die sich gegenwärtig in der Synopsis befinden, sind uns Bürge dafür. Diese Sätze handeln von der vollkommenen Unabhängigkeit der Landesfürsten in politischen Dingen, von der genauen 249
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