Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

Comission gesehen habe, ist die Erlaubniß, dieses Buch auf allen Erbländischen Universitäten vorzuschreiben, damalen erst bey Ewr Maytt angesuchet worden, als schon das neue Schuljahr anfinge, und da die höchste Bestättigung Resolution hierüber erfolgte, ein gleich nachgefolgter höchster Befehl jedoch die Expeditions Erlassung noch zu rechter Zeit sistiret hat, war immittels dennoch von dem Referenten und Directore Facultatis Juridicae die Anordnung mündlich bey hiesiger Universität sd1on gemacht, daß dieses Buch gleich vorgelesen, und von allen Lernenden zu diesem Ende angeschafet werden solte, von darum sagt Man jetzo, daß es nicht mehr in der Zeit, ja bedencklich seye, einen Verbott zu erlassen; Damit jedoch bey solchen Umständen, und nachdeme die Expeditionen an die übrige Universitäten wegen geschehener Sistirung noch nicht abgelofen sind, alles war nach jetziger Lage möglich ist, geschehe, vermeine ich, daß ohne dieses Lehrbuch für allezeit zu aprobiren, auf hiesiger Universität es dieses laufende Schuhljahr Conivendo dabey verbleiben, für die übrige Länder und Universitäten aber die Expeditiones zurückbehalten werden könnten; und da meine Absicht niemalen auf Personalitäten, sondern allezeit nur auf die Sache und derselben nach Pflicht und Gewissen zu helften gerichtet ist, so muß ich Ewr Maytt bitten das Eibelische Lehrbuch und die gegen dessen Inhalt vorkommende so bedenckliche Anstände zum Besten unserer heiligen Religion, und selbst zu Rettung der Ehre der Erbländischen Universitäten während dieses Schuhljahres solchergestalten untersuchen zu lassen, daß entweeder dasselbe in gereinigtem und unanstäßigem Inhalt erscheinen möge, oder aber durch Ewr Maytt weisteste Anordnung ein sold1es Vorleßbuch des Juris Ecclesiastici zustand gebracht werde, welches keine irrführende, keine zweydeutige, und weeder der geistlichen, noch der weltlichen Gewalt und Gerechtsamen zu nahe gehende Grund Sätze zum Unterricht der Jugend vorschreibe; N ad1deme Ewr Maytt weltbekannte Religions= VerEhrung, und Neigung zur Billigkeit gewiß keinen anderen als diesen Wunsch höget, So darf ich mir schmeicheln, daß meine reine Absicht die nur allein ebenfalls dahin abziehlet nicht allein gerechtfertiget, sondern au allergnädigst unterstützet seyn werde. (DiözA Wien, Zensur II, o. Datum; Konzept) b. Urteil Giuseppe Bertieris, ohne Datum Quantum ad theses, quae primo loco examinadae proponuntur, paucis rem absolvo, Si R: I: Majestatis mandatum sit, ut, qui in jure canonico praelegendi sunt libri, doctrinam contineant synopsi in omnibus, ac omnio 234

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