Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

konzedierte lediglich, daß die Schrift das Verdienst gehabt habe, genauere Untersuchungen zu veranlassen38: „Unter allen Wienerschriften, die uns seit einigen Jahren zu Gesicht gekommen sind, haben wir noch keine mit größerer Begierde gelesen, als die Eibelische Abhandlung von der Ohrenbeicht, die zu Anfang dieses Jahres ans Licht trat. Allein wir müssen aufrichtig gestehen, daß wir uns in unserer Erwartung getäuscht, und die Schrift, von der man so viel Lärmens machte, nicht nur sehr unvollständig und mangelhaft, welches bey dem großen Umfange dieser Materie noch zu verzeihen ist, sondern auch ziemlich unordentlich, verworren und unbestimmt fanden. Indeß wollen wir doch Hrn. Eibe! das Verdienst nicht absprechen, daß er wenigstens neue Untersuchungen veranlaßte, deren Fortsetzung, wenn sie mit Anstand und Ernsthaftigkeit ohne Bitterkeit geschieht, keine andere Folgen haben kann als daß die Wahrheit in ein helleres Licht gesetzt (werde) . .. " Später sollte Ruefs spätere Zeitschrift, die Freiburger Beyträge, genauere Vorstellungen geben, wie sich Freiburgs Reformator das Bußsakrament vorstellte . ,,Sünden nachlassen heißt, die Quelle des Lasters verstopfen, und die Quelle gemeinnütziger tugendhafter Handlungen öffnen: die Ursache der Lasterhaftigkeit und der Anhänglichkeit an die Sünde wegräumen, schädliche Neigungen, Vorurtheile, und Leidenschaften ausrotten, und Liebe zu Gott und zur Tugend ins Herz pflanzen." Wer dazu nicht bereit sei, solle sich die Gewalt, Sünden nachzulassen, nicht anmaßen 39 . ,,0 ihr Männer! die ihr euch als Richter an Gottesstatt dem Volke vorprediget! - Höret die Stimme eures Lehrers: Richtet nicht, und seyd, was ihr seyn sollet - Aerzte40 ." Das geht nun freilich weiter als Eybel. Nach den von F. A. Blau und A. Dorsch herausgegebenen Beyträgen zier Verbesserung des äusseren Gottesdienstes in der katholischen Kirche41 sei die „Privatbeichte" nicht aus göttlicher Einsetzung, sondern aus kirchlicher Verfügung notwendig. Das suchte diese aufgeklärte Mainzer Publikation sogar mit dem Tridentinum zu harmonisieren. Die Banzer Benediktiner42 hielten dem die Meinung des bedeutenden Theologen Eusebius Amort4 3 38 Freym III/2, 1784, S. 391 f. 39 Berichtig1<ng des Begriffes von der Gewalt katholischer Pries ter, Sünden nachwlassen, in: Freyb1trger Beyträge . .. (hrsg . C. Ruef) 1. Band, 1. Heft, Ulm 1788, S. 60 - 81; unser Zitat ebenda S. 69. - Rez. OaLZ Oktober 1788, Sp. 1980. 40 Zit. in AuK 1788, S. 371 f., wo der Titel der vorigen Anm. rezensiert wird. 41 Ueber das Beichtwesen in der katholischen Kirche, in: Beyträge wr Verbessernng des ä1<sseren Gottesdienstes in der katho lischen Kirche, 1. (einziger) Bd., 1. Stück, Frankft<rt a. M.: Andrä 1789, S. 120 - 166. 42 LkD II/4, 1789, S. 538 - 547; obige Meinung Amom ebenda S. 545 . 43 E. Amort, ' ' 1692, t 1775; ,einer der bedeutendsten Theologen des 18. Jh.' LThK 2I, Sp. 446 f. 217

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