Plein6 " von Anfang des Jahres 1782 mag Thonhauser vielleicht nicht zu Gesicht gekommen sein, aber jedenfalls war dieses Schriftehen zu unbedeutend, um als Kampfansage gegen die Ohrenbeichte gewertet werden zu können. Eher schon war vielleicht Nikolaus Sprengers kleine Abhandlung7 mitbeteiligt, einen Eybel zur Abfassung einer entsprechenden Schrift zu bewegen. Sprenger (Pseudonym Pergens) hatte es sich gar zu leicht gemacht: nach ihm hätten, wie Obermayr ( = Cremeri) erwähnt8 , schon Adam und Eva vor Gott gebeichtet, und zwar in der vom Tridentinum vorgeschriebenen Spezifikation der Sünden, und ebenso habe Kain getan. Und hatte nicht ein Robert Bellarmin gesagt: Confirmatur eadem veritas ex figuris veteris Testamenti9? Der bekannte spätbarocke Augsburger Domprediger Franz Neumayr10 hatte sogar · nahegelegt, Gott selbst sei nicht imstande, Sünden zu vergeben, wenn er durch die Lossprechung eines Priesters nicht sozusagen die Erlaubnis dazu erhalten hätte11 . Unbestrittene Auffassung war überdies im traditionell denkenden kirchlichen Raum, daß die Einrichtung der Ohrenbeichte geradewegs auf Auftrag und Einsetzung durch den Herrn selbst zurückzuführen sei. Das Mainzer Ordinariat formulierte es etwa wie folgt12 : „Die katholische Kirche ... hat von der Zei t der Apostel an bis auf diese gegenwärtige, ununterbrochen und einstimmig gelehrt, daß der Erlöser der Welt den Kirchenvorstehern die Gewalt erteilet, die Sünden zu vergeben, oder dieselben aufzubehalten; und daß er eben dadurch ein wirksames Gnadenmittel, die Buße, eingesetzt habe, welches die Kraft und Wirkung hat, daß alle diejenigen, welche nach empfangener hl. Taufe in Sünden fallen, und dieselben mit reiner ungeheuchelter Reue und Bußfertigkeit ihres Herzens beichten, durch die sakramentalische Lossprechung eines Priesters Nachlaß derselben erhalten . . ." 6 Ueber die Ohrenbeicht der Katholiken. Etwas fiir Beichtiger und Beichtende. Von M. Plein, Verfasser iiber die Kleidertracht der katholischen Geist Ordensgeistlichen. Madrid 1md Berlin, 1782. 26 S. - Annonc. WZt Nr. 17 vom 27. 2. 1782, o. S.; Expl. Stadtbibl. Wien A 22531. 7 Vgl. S. 222. 8 Vgl. S. 223, Anm. 76. - (Cremeri), S. 14. 9 LkD V/1, 1784, S. 12 f. 10 F. Neumayr SJ, '' 1752, t 1765, 1752 - 1763 Domprediger in Augsburg. LThK 2VII, Sp. 914 f.; Sommervogel V, Sp. 1654 - 1683. Neumayrs Nachfolger als Domprediger war der Kontroversist A. Merz SJ. 11 F. Neumayr, Griindliche 1md praktische Christen/ehren von den heiligen Sakramenten, Augsbttrg 1783, S. 297; zit . bei Obermayr (= Cremeri), Eybels falsche .. . S. 14 f . 12 Mainzer Ordinariatserlaß vom 17. 2. 1785 (Publikation der Indizierung von Eybels Ohrenbeichtschrift). Zit. in Schlözer's StatsAnzeigen VIII. Band, Heft 32, 1786, S. 488 f. 211
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