Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

der Religion nicht seyn dürfen34 ." Auch von protestantischer Seite bekam Eybel für seine Ideen indirekte Schützenhilfe. Johann Georg Schelhorn 3S, der Memminger Theologe und Historiker, verteidigte das Majestätsrecht, Bischöfe zu ernennen 36 . Solches konnte Josephinern nur genehm sein. Von einem unbekannten Verfasser stammt eine im Titel wiederum an Eybel angelehnte Schrift, Was ist der Erzbischoff37 , welche sich auf gallikanisches und febronianisches Denken stützt. Ihr Autor verrät einige Belesenheit. In seinen Aussagen enthielt er sich der Polemik. Eybels Schrift fand in Italien wenigstens zwei Erwiderungen, eine von einem „Barteolo Atinivil38 ", die andere uns bekannte von Giuseppe Tamagna39. Demnach hat auch Rom die kleine Wiener Schrift Eybels als einen Angriff betrachtet . Unbedingt genannt werden muß deshalb in diesem Zusammenhang das gegen Eybels Was ist der Pabst? gerichtete Breve Super soliditate vom 28. November 178640 . Ein Wittola etwa verstand das Breve als Angriff auf das, was aufgeklärte Bischöfe zur Herstellung der apostolischen Kirchenfreiheit gearbeitet hatten41 . Dem größten Streit der Epoche um das Bischofsamt - dem, den der Emser Kongreß42 verursacht hat - stand Eybel literarisch fern. Gegen Ende des josephinischen Jahrzehnts war er als Schriftsteller zunächst noch stumm. Eybel wurde von orthodoxer Seite gerne als ein Hauptwegbereiter für diesen Kongreß betrachtet. Außerhalb der Habsburgerländer herrschten 34 Vgl. auch Felderer, S. 293, 298, 306. 35 J. G. Schellhorn, Prediger (seit 1793 Superintendent) und Bibliothekar der freien Reichsstadt Memmingen, t 2·1. 11. 1802. Vgl. Fr. Braun, D. Johann Georg Schelhorn's Briefwechsel (Schriftenreihe zur Bayr. Landesgeschichte V), München 1930. Bezeichnend für die Achtung, die ihm auch Katholiken zuteil werden ließen, der Nekrolog in Klüpfel, Necrologium, S. 19 - 22. 36 Das Majestätsrecht die Bischöfe zu ernennen. Mit einer Vorrede von Herrn Johann Georg Schelhorn .. . Frankfurt und Leipzig, 1784. XXVI +68 S. - StB Kremsmünster . Rez. AdB 61. Band, 1. Stück, 1785, S. 251 f.: , . .. eine unerhebliche Compilation über eine Materie, die andere Schriftsteller, z. E. Thomassin und Böhmer, viel ausführlicher und gründlicher auseinandergesetzt haben . . .' Diese Rez. gibt ,Erfurt und Leipzig (Leipzig: Hang)' als Erscheinungsort an. 37 Was ist der Erzbischof!, ein Beytrag Zttr Kirchenhistorie. Mit Erlaubniß einer k.k. Hof Censur. Klagenfurt, 1785 . Bey Carl Fr. Walliser. 180 S. 38 Cernitori, S. 7 f.: Barteolo Atinivil, Teologo Sinodale nelle Chiese Vescovile di T. e C. di T. e V., Dissertazione l storico-Teologica dimostrante Cosa e un Vescovo in confutazione dell' opuscolo avente il titolo: Cosa e un Vescovo? Dato in luce da! celebre Eybel professor di Dritto Canonico, e di Storia ecclesiastica (!) in Vienna. In Fuligno 1784. 8. per Giovanni Tommassini. 39 Cernitori, S. 140 f. 40 Vgl. S. 179. 41 Vgl. WKirchZ Nr. 11 vom 16. 3. 1787, Sp. 164. 42 Lit. dazu LThK 2111, Sp. 857; HBdKG V, S. 505 f . 204

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