Auch die Wiener Realzeitung16 suchte Eybel gegen den Vorwurf zu verteidigen, seine Schrift hätte nichts Neues gebracht. ,,Es ist ihm gewiß nur darum zu thun, daß alte Wahrheiten, die man stets den Augen der Profanen, ja so gar der unbefangenen Geistlichen sorgfältig entzog, ein jeder wisse, dem sie nützen können ... " Als Absicht Eybels erklärte man, die Bischöfe sollten angeeifert werden, ihre ursprünglichen Rechte zu behaupten und ihre Untergebenen sollten ihre Machtfülle und Würde verehren lernen, so wie es "von alters her" gewesen sei. Lobsprecher des josephinischen Systems erklärten solches auch als erfüllt. Blumauer, der radikale Zyniker, meinte etwa ein wenig später: ,,Die kaiserlichen Verordnungen, welche die Bischöfe des Landes in ihre ursprünglichen Rechte wieder einsetzten, verschafften denselben alle nur mögliche Gelegenheit, sich um die allgemeine Aufklärung verdient zu machen17 ." Selbst die theologisch nicht gerade ungelehrte Banzer Benediktinerzeitschrift Litteratur des katholischen Deutschlands18 spielte einmal auf Eybels Papst- und Bischofsschriftehen an und verurteilte wenigstens eine Gegenseite : die jesuitische19_ Wir wollen uns nun in der zeitgenössischen Kleinliteratur zum Bischofsamt noch ein wenig umsehen. Eine k.k. Verordnung vom 1. September 1781 hatte verfügt, daß die neugewählten Bischöfe dem Landesfürsten einen besonderen Treueeid ablegen sollten, ,,mithin, ehe sie noch den Eid an den päpstlichen Stuhl bey der Consecration leisten 20 ." Der Eid, den die Bischöfe an Rom zu leisten hatten, war den Aufklärern, einem Eybel wie einem Wittola, ein Dorn im Auge 21 . In einer 1781 in Wien erschienenen Schrift wurde dieser Eid22 heftig angegriffen; die Wiener Realzeitung widmete dieser Schrift eine ziemlich lange zustimmende Rezension 23. Die Kuria16 WRealZ Nr. 12 vom 19. 3. 1782, S. 185 - 187. 17 Blumauer, Beobachtungen, S. 60. 19 ,Was ist der Pabst? bey dieser Frage mußte sich frey lich der ganze jesuitische Scharfsinn erschöpfen, um das Evangelium seiner Infallibilität allen Kreaturen zu verkünden, und auf den Schut t niedergestürzter bischöflicher Rechte, wie auf einem Triumphbogen blind anbeten zu lassen . Was ist der Bischof? was hat er für Rechte? kein Wort: altum silentium .. . Was nicht vom Papste kämmt, hat bey ihm kein Gewicht, keine Pflicht. So lange dem Volke keine bessere Begr iffe von dem Ansehen, und Gewalt der Bischöfe gegeben werden, so wi rd die thätigste Bemühung der eifrigsten Bischöfen, und der aufgeklärtesten Biedermänner fruchtlos seyn.' 20 Freym III/2, 1784, S. 363 - 366, 367 - 368. 21 Vgl. Freym. III, 1784, S. 653 - 668. 22 Abhandlung über den Eid, welchen die Bischöfe dem Pabste abzulegen verhalten werden. Wien: ]. v. K11rzbeck 1781 . 23 WRealZ 1781, S. 609 - 615, 625 - 630. 202
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