Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

Ähnlich besprachen auch die jansenistischen Nouvelles bald darauf das Breve42 . Zunächst wiesen sie zurück, daß Roms Angabe, die Übersetzungen ins Lateinische, Französische und sogar Neugriechische seien Grund für die Verdammung gewesen, der Wahrheit entspreche. Der römische Korrespondent der Nouvelles mokiert sich darüber, welch unbedeutenden Anlaß Rom genommen habe, eine so feierliche Verurteilung auszusprechen, wie es eben mit Eybels Papstschrift geschah. Rom wolle eben wieder seine auf den pseudoisidorischen Dekretalen basierenden exorbitanten, unrichtigen Ansprüche festigen . Nun, man war sich natürlich auch in Rom bewußt, daß nicht so sehr Eybel, als die episkopalistischen Strömungen der Zeit getroffen werden sollten4 3. Auch ein offiziös wirkendes italienisches apologetisches Werk von 179444 bestätigt uns, daß Eybels Verdammung offenbar eine Summa der Ablehnung des Staatskirchentums gallikanischer und josephinischer Prägung durch Pius VI. darstellte. Den Nouvelles blieb nur übrig, nach dieser Verurteilung zu hoffen, daß dies Bischöfe wie Fürsten umso mehr aneifern würde, ihre Rechte gegen die römischen Ansprüche zu behaupten und zweckdienliche Maßnahmen gegen diese zu ergreifen 45 . Die Zeit war geladen. Der Emser Kongreß hing gleich einem Damoklesschwert über den Ansprüchen und der Position der Kurie in deutschen Landen. Und hat nicht die Allgemeine deutsche Bibliothek46 bald nach diesem Kongreß - sicherlich aber zu Unrecht - vermutet, Eybels Was ist der Pabst? sei eine der Quellen gewesen, aus denen die deutschen Erzbischöfe ihre - wie Rom es nenne - verdammlichen - Grundsätze geschöpft hätten? Es würde die Absicht dieser Arbeit sprengen, würden wir die Unruhen in den österreichischen Niederlanden seit Ende 1786 schildern. Im Herbst 1786 war die Einrichtung eines Generalseminars in Löwen befohlen worden. Dieses wurde von den Seminaristen sofort abgelehnt. Unmut entzündete sich sehr rasch auch gegen die Kirchenrechtslehre, die auch an der Universität nach Pehem erfolgte. Judocus Le Plat war Exponent des josephinischen Staatskirchenrechts; er las nach den Intentionen des Wiener Hofes, eifrig sekundiert von der projansenistischen Presse der Zeit: Pehems Lehrbuch, so meinte diese, enthalte doch nichts anderes als das, was heutzutage in fast allen katholischen Universitäten über die Hierarchie gelehrt werde. Der zuständige Oberhirte, der Kardinalerzbischof Johann Heinrich Graf von 42 Ne v. 17. 4. 1787, S. 61. 43 Ebenda: ,C'esc ici visiblement un coup d'essai, non contre !es pretendues erreur s de l'ecrit, ma is contre !es droits de l'Episcopat reclames avec zele par plusieurs Ev~que s, qu'on n'a point ose attaquer directement, & qu'on a voulu fl etrir SOUS le nom d'un Autcur, qufon ncavoit pas le mCme interCt de mCnager . .. ' 44 Conft<tazione degli errori .. . II , 1794, S. 707 (Reg.). 45 Ne v. 17. 4. 1787, S. 61. 46 AdB 93 . Bd., 1790, S. 110. 180

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