und nachbarocken Volk und seinen Wortführern war doch wohler, wenn sie wußten, die Seelenablässe würden sich mit unfehlbarer Wirkung auch ins Jenseits auf die armen Seelen erstrecken. Gleichzeitig zieht Moser aber scharf gegen Eybels Auffassung zu Felde, der Ablaß für die Verstorbenen per modum suffragii sei nur ein Gebet oder Fürbitte, nicht aber ein Ablaß. Natürlich sei es in diesem Fall kein jurisdiktioneller Akt, meint Moser, aber: die Fürbitte eines einzelnen für die Verstorbenen werde eben nicht so aufgenommen, wie wenn sie durch die suffragia der gesamten Kirche unterstützt wird49_ Gegen Ende des josephinischen Jahrzehnts flammte die Diskussion wieder auf. Argumentiert wurde bei den kritischen Autoren ähnlich wie bei Eybel. Wir haben Werke von Kamper 50 , Beda Mayr 51 , Petzek 52 , Sciare!li 53 , und Eybels Gönner Wittola54_ 49 Moser (Anm. 33), S. 23. 50 Wigandus Kamper (Def.), Historia de lndulgentiis mm reflexionibtts dogmaticis. Moguntiae: Alef 1787, 94 S. Rez. LkD 1/1, 1788, S. 94 - 106. 51 Beda Mayr (anonym; vgl. Holzmann-Bohatta III, 1277), Die katholische Lehre von den Ablässen fiir die Verstorbenen bey Gelegenheit einer allerhöchsten k.k. Verordnung auseinandergesetzt . o. 0. ( = Wien?) 1787, 60 S. Rez. JenaLZ 1788 / 179 b, OaLZ 1788 / 3, S. 22 f.; AuK 1789, S. 121 - 125; Freym IV/2 1787, S. 692 - 703 zustimmend. 52 Joseph Petzek, ordentlich-öffentlichen Lehrers des Kirchenrechts an der K.K. V. Oest . hohen Schule zu Freyb1trg im Breisga11, Unterrnch1tng, ob der Kirchenablaß eine Nachlasmng der göttlichen Strafe sey, und ob dessen Wirkung sich auf die Seelen der Verstorbenen erstrecke? Freyburg: Satron 1788, 174 S. - Expl. StB St. Florian VII 3567. Petzek definiert den Ablaß: ,A. ist ein Jurisdiktionsakt, vermög welchem die von der Kirche auferlegten Bußwerke den Büßern aus erheblichen Ursachen nachgesehen werden.' (S. 162). 53 Des Hrn. Nicolaus Sciarelli Bischofs von Colle kurzer Katechismt« von den Ablässen nach der ächten Lehre der katholischen Kirche. A,<f Befehl des jezt regierenden Großherzogs von Toskana zum Gebrauch seiner Seelsorger herattsgegeben . . . Soest: Balke 1788. Rez. LkD 1/2, 1788, S. 187 - 189; AnthL 1789, S. 169 f. (Übersetzer sei Kanonikus Kruse in Soest); Ruef Repertorium S. 289 f. Bei Jansen isten war Sciarelli hoch angesehen; vgl. Ne v. 23. 1. 1786, S. 13 - 16. 54 (Marx Anton Wittola), Abhandl,mg vom Ablasse fiir die Tadten. Auf Begehren neu abgedmckt wm Beßten des abgebrannten Markts Schärfling. Wien: Hörling 1787 . Wittola und Ablässe: MzMoSchr V/11, 1789, 1000 - 1010, V/12, 1789, 1083 - 1090. 168
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