Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

Kloster Kirchenrecht, so wie es den Anhängern des Staatskirchentums gefallen mußte: als treuer Nachbeter des durch Riegger wissenschaftlich dargelegten, durch Stephan Rauttenstrauch in Synopse gefaßten und durch Eybel vergröberten und radikalisierten Lehrgutes. Kaltner, wie konnte es anders sein, blies in seinem Eherecht auch ins gleiche Horn wie seine Vorbilder. Nach den Nouvelles ecclesiastiques17 war er der „jesuitisch-ultramontanen Partei" in Wien schon „verhaßt" geworden, aber man konnte ihm keine Vergehen nachsagen. So packte man ihn mit seiner Kirchenrechtslehre. Kaltner rechtfertigte sich Migazzi gegenüber unter Hinweis auf Eybel. Die Nouvelles stellen es nun so dar, als habe sich hierauf der Angriff gleich auf Eybel gerichtet: Migazzi präsentierte dem Hof eine Beschwerdeschrift, die hierauf - wie es Brauch in Wien war - dem Beschuldigten, Eybel, zugestellt wurde. Drei Tage später hatte er eine Verteidigung beisammen. Von Seiten Migazzis kam keine Erwiderung. Nun suchte Eybel seine Position zu untermauern, indem er Oberhausers schon 1771 veröffentlichte Apologia . .. Divisarum Potestatum in Legibus matrimonialibus impedimentorum dirimentium bei einer Defension am 5. Jänner 1776 austeilen ließ 18 . Migazzi betrachtete diesen Nachdruck als persönliche Beleidigung19_ Und nun bringen die Utrechter Nouvelles eine etwas verwirrende Nachricht. Einige Zeit später wurde der zweite Band von Eybels Ordo principiorum der Wiener Zensur unterbreitet. Der Präsident erklärte nun, wenn nicht Verbesserungen angebracht würden, müßte man das ganze Werk unterdrücken. Die wichtigste Änderung sollte die impedimentia dirimentia betreffen; er wünschte von Eybel das genaue Gegenteil von dem, was er in seinen Thesen und anderen Werken gelehrt hatte. Dabei wurde Graf Landieri von Herren von Breitenau20 und einem weiteren Zensor (welchem?) unterstützt. Die Nouvelles nehmen die Angelegenheit zum Anlaß, über Kanonikus von Breitenau herzufallen. Er sei van Swieten, von Stock und Riegger in seinen Ansichten verpflichtet gewesen, aber das sei ihm nur 17 Ne v. 17. 7. 1778, S. 115. 18 Vgl. S. 30. Ne v. 31. 7. 1778, S. 121: ,Les circonstances ou M. Eybel se trouvoit en 1776, l'angagerent a mettre dans la Se Partie de sa Collection !'Apologie Historique & Critique du P. Oberhauser, sur Je droit des Princes d'etablir !es empechemens dirimans du Mariage considere comme Contrat Civil. Cette Apologie avoit ete approuvee par Je respectable Prelat M. de Stock & par Je Tribunal de Censure de Vienne. D'ailleurs, comme l'observe M. Eybel, le nom de ce Professeur Benedictin etoit deja sicelebre dans l'Histoire Litteraire d'Allemagne, qu'il suffisoit seul pour assurer a cette Apologie l'estime du Public.' -19 Ne v. 17. 7. 1778, S. 115. 20 Joseph Praitenaicher von Praitenau, t 7. 7. 1785, Domherr zu Wien-St. Stefan, gewesener Pfarrer in Lichtenwart, 1770 Rektor der Univ. Wien. Fantasten- und PredigerAlmanach 1785, S. 93; JB ,Adler' NF 17. Bd., S. 331 Nr. 346; Wiener Diarium 1775/39. 153

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