Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

Ehen zu sehen, und alles aus dem Weg zu raumen, was hierin bloß durch menschliche Verfügung eingeführet worden, wenn er dasselbe dem Staat nachtheilig zu seyn findet4. Von hier kommt er gleich auf die Ausfuhr von Dispensgeldern nach Rom zu sprechen (117 f.) und zieht gleich die Verbindung zu den Armen, für die man sorgen muß (118). Der Sprung zu den Reichtümern der Kirche ist nicht groß, erfolgt auch gleich (100 f., 118 - 120) und wird durch fromme Aussagen untermalt. Reichtümer sind immer gegen Zucht und Ordnung in der Kirche; Eybel sieht diese Konsequenz sofort (120 - 122), aber wem stünde hier das Recht, eingeschlichene Mißbräuche abzustellen, zu, wenn nicht dem Landesfürsten? Auch die Mönche müssen diesmal wieder, passend oder unpassend, Haare lassen (107 - 109). Die Bischöfe müssen den Staat in allen seinen Bemühungen stützen (123 - 136). Dies könnte man sich bei Eybel vorstellen, auch ohne das Büchlein zu lesen. Von Rom ist da nach unserem Autor kein Hindernis zu erwarten, denn schließlich hat ein Bischof niemanden über sich. Wenn der Papst seine Gewalt mißbraucht, können sich die Bischöfe widersetzen und ist dies nicht hinlänglich, sollen sie die weltlichen Fürsten zu Hilfe rufen. Ungerechte Exkommunikationen oder andere Zensuren seitens des Papstes „sind gar von keiner Gültigkeit, weder zu achten, noch zu fürchten" (128). Von 129 - 135 nimmt Eybel Stellung gegen den Eid der Bischöfe, unter Berufung auf van Espen. Der Eid widerstehe dem Eid, den der Bischof dem Landesfürsten ablegen muß: Denn der Eid eines Unterthans kann unmöglich in sovielen Gelegenheiten zugleich mit dem bischöflischen Eide erfüllet werden. Und ich begreiffe also auch nicht, wie auf diese Weise ein Bischof der mit seinem Eide wider bürgerliche Einrichtung oder Zuchtsverbesserungen auftritt, ein so treuer, so verläßlicher, so gehorsamer Unterthan seyn könne, wie er doch nach der Lehre des Heilands und der Apostel seyn sollte. Das Bestreben Jesu war nach Eybel also bloß, den Landesfürsten und seine Rechte zu stärken. Und Roms Befugnisse in Hinsicht auf Ehedispensen werden einseitig nur von Geldnutzen her gesehen. Konkret tritt Eybel für die Möglichkeit der Ehe unter Gesd1wisterkindern ein (95 ff.). Eybel unterläßt auch nicht, in dieser wichtigen Materie Apg 15,28, Mt 11,2.30 und Lk 11,46 zu zitieren: Es hat dem heiligen Geist und uns gefallen, euch keine Lasten mehr aufzuerlegen als diese notwendigen - Mein Joch ist süß und meine Bürde ist leicht - Weh euch, ihr Gesetzeslehrer, denn ihr beladet die Menschen mit Lasten, die sie nicht tragen können (95). 4 Nichts Mehreres . .. , S. 117 § 155. 148

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