III. EYBELS LITERARISCHES SCHAFFEN IN SEINER LINZER ZEIT (1782 - 1796) 1. FÜR EIN REIN STAATLICHES EHERECHT: NICHTS MEHRERES VON EHEDISPENSEN ... (1782) Eybels Schrift über die Ehedispensen1 - ein weiteres kanonistisches Problem des Tages waren diese - muß um die Jahreswende 1781 / 82 erschienen sein. Die Wiener Realzeitung besprach die Schrift gleich auf Seite 4 - 8 des Jahrganges 1782. Das Werk erschien anonym, doch bekennt sich Eybel in seiner nicht anonymen Schrift Was ist der Pfarrer? dazu 2. Eybel hat jedenfalls publizistisch mitgeholfen, das Klima für staatliche Einflußnahme in das bislang Domäne der Kirche gewesene Gebiet des Eherechtes vorzubereiten3. Die Arbeit ist in drei Teile gegliedert. Der erste (9 - 82) handelt davon, ,,was in Rücksicht auf die Ehehindernisse in den Rechten gegründet ist." Im zweiten Teil schreibt Eybel von dem „Nutzen, der sich ohne alle Hindernisse ergäbe, wenn die Ehehindernisse durch landesfürstliche Macht bestimmt und eingeschränkt würden" (83 - 113). Der dritte Teil hat mit dem Thema nicht mehr viel zu tun: hier bietet Eybel eine Synopse seiner Anschauungen von den Befugnissen des Landesfürsten in der Kirche unter der Aufschrift: ,,Von den Pflichten, die Ausübung dieser landesfürstlichen Macht zu befördern." Ausgang für seine Lehre von der Ehe als bürgerlichem Vertrag wie Sakrament ist natürlich sein ausschließlich vom Landesfürsten und seinen ideologisch überspitzten Befugnissen her konzipiertes „Kirchen" -Recht, das ja kein Recht der Kirche, sondern ein Recht über die Kirche ist . Eybel vesteht es auch wieder, die Register der Popularität zu ziehen. Den josephinisch gesinnten Lesern bringt er erbauliche Sätze wie etwa: Die wahrhaften Reichthümer eines Reiches sind die Menschen selbst ... Es hat also der Landesfürst gewiß die Pflicht, auf die Glückseligkeit der 1 Nichts Mehreres von Ehedispensen, als was Religion, Recht, Nz,tzen, Klz,gheit z,nd Pflicht fordert . (Motto:) Es ist besser, das ein Aergerniß entstehe, als das ein (sie) Wahrheit verschwiegen werde . S. Gregor. M. Wahrheitsthal Bey den Gebriidern van der Brnst. 1782 . 147 s. 2 Eybel, Was ist ein Pfarrer? § 51 FN. nennt sie ,meine Abhandlung von Ehedispensen'. 3 Vgl. zu diesem Kapitel Johannes Mühlstciger, Der Geist des joscphinischen Eherechtes, Wien-München 1967. - Auf die Archive aufbauend, sind darin die von Oberhauser und Eybel ausgelösten literarischen Fehden nicht berührt. 147
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