Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

Jeder Kunsthistoriker weiß darum, wieviel an unersetzlichen Werten in dem unseligen Klostersturm vernichtet worden ist, wieviele Gebäude zerstört, wieviel kostbare Gerätschaften und Schmuckstücke eingeschmolzen wurden, um dem chronisch finanzschwachen Religionsfond aufzuhelfen. Wir wissen heute darum, daß klösterliche Kunstschätze kultureller Gemeinbesitz eines Volkes sind, nicht Eigentum eines Prälaten oder Konventes oder der Kirche. Am 12. Jänner 1788 befahl der Kaiser, daß die unter den Kirchengerätschaften vorhandenen Edelsteine und Perlen der Jüdin Schendel Dobruska und ihrem ältesten Sohn Thomas gegen gewisse Zahlungsbedingungen und unter gewissen Privilegien überlassen werden sollten. Am 1. Mai 1788 wurde ein endgültiger Vertrag geschlossen 150_ Was anschließend daran aus oberösterreichischen Stiften abgeliefert werden mußte - es war das bei den bald stattgefundenen Inventierungen bezeichnete Silber - treibt die Schamröte hoch 151 . Es ist etwa beschämend, wie Eybel das Stift Kremsmünster in dieser Angelegenheit behandelte 152 . Es ist wieder einmal kaum zu fassen, daß aus den Reihen des Klerus und der Orden nicht mehr Proteste bekannt sind. Allzu eifrige Tätigkeit Rottenhahns und Eybels, den Stiften Vermögen - besonders „überflüssiges" Silber, Kirchengerätschaften und Pretiosen - wegzunehmen, erfuhr mit Hofdekret vom 22. April 1788 eine scharfe Rüge; wieder einmal war Linz vorgeprescht. Keiner bestehenden Kirche, wurde erklärt, egal ob mit einem Stift oder Kloster verbunden oder nicht, dürfe das Vermögen wegenommen oder zu fremder Bestimmung genommen werden. Gegen die Vorgangsweise der oberösterreichischen Landesstelle meinte man, Sinn der Verordnung sei es nicht gewesen, alle Pretiosen oder besseren Gerätschaften der Kirche zu veräußern und sie gleichsam nur auf das Notwendige und Alltägliche herabzusetzen. Sinn und Absicht der Verordnung sei es gewesen, durch Liturgievereinfachungen unnütz gewordene dergleichen Gegenstände zu veräußern und den Erlös für die Kirche anzulegen 153 . Mit Recht sieht Hittmair darin eine leise Wendung zu besseren Grundsätzen in der staatlichen Haltung zu den Klöstern15 4. Nach dem staatlichen Silberdiebstahl von 1788 gab es wieder einmal den Verdacht, daß doch nicht alle Pretiosen den Weg zur Jüdin Dobruska genommen hatten, sondern - wie ein Stiftschronist erzählt 154 - , ,,daß mehrere Stücke in Linz zurückgeblieben und manch launichte Dame und Maitresse bekannte Kirchenpreziosen auf ihrem Kopf, an ihrem Hals und 150 Hittmair, S. 352 - 354. 151 Hittmair, S. 354 - 373. 152 Hittmair, S. 362 - 373. 153 Hittmair, S. 371 f. 154 Hittmair, S. 373. 144

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