Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

und nach einstimmiger Auslegung aller jüdischen sowohl als christlichen Schriftgelehrten vom Könige Messias als eine vorzügliche Fürstentugend der Prophet David weissagte; wir wollen sagen, daß Er schon öfters den Verläumder gedemüthiget hat. Aber kaum ist noch dieses jemals auf eine für patriotische Eiferer (!) tröstlichere Weise geschehen, als bey Gelegenheit der abscheulichen Verläumdungen, womit neulich gottvergeßne Heuchler den H. Regierungsrath Eibe[ sogar am Throne anzuschwärzen sich nicht geschämet haben. Joseph der weise und gerechte ließ die ihm gemachte mit fein gekünsteltem Wahrscheine geschminkte Anzeige durch einen so unparteischen als redlichen und einsichtigen, mithin das Vertrauen nicht nur seines Herrn sondern auch seiner Mitbürger verdienenden Mann plötzlich und aufs genaueste untersuchen; und der Ausschlag dieser Untersuchung war, daß dem H. Eibel folgendes Absolutorium zugefertiget, und auf allerhöchsten Befehl durch die oberösterreichische Landesregierung zugestellet worden ist .. . 'Se. Maj. haben sub dato 17. & praes. 20. dieses zu resolviren geruhet, daß nachdem aus der ganzen Relation des H. Hofraths v. Haan hervorkomme, wienach die ihm H. Regierungsrathe angeschuldete unrichtige Gebaarung mit verschiednen Prätiosen der aufgehobnen Klöster ganz und gar falsch und unerwiesen befunden worden, und daß die mit allem Haße und Verläumdungsgeiste gegen ihn verbundne Partey in nichts wesentlichen habe aufkommen können, demselben seine von allerhöchst Sr. Majestät hierunter anerkannte Unschuld zu seiner Beruhigung und Beschämung der andern öffentlich durch ein Dekret zu erkennen gegeben werden solle; welche Entschliessung demselben zur angenehmen Wissenschaft anmit erinnert wird ... Ex consilio Regiminis Linz den 24. May 1785." Wer sich zurückerinnere, meint die Kirchenzeitung137 , wie alle Feinde der Wahrheit und der Reform seit Jahren Eybel zur Zielscheibe gemacht hätten, nach der ihre frömmelnde, aber sehr böse Zunge noch sehr oft vergiftete Pfeile abschieße, der könne sich über diese Resolution nur freuen. Daß Eybel im wahrsten Sinn des Wortes wohl den Splitter im Auge der anderen, den Balken im eigenen aber nicht sah, beweist sein eigenmächtiges Vorgehen nach dem Hofdekret vom 6. April 1787, welches die Inventierung der noch bestehenden Stifte befohlen hatte, aber die Klöster der Orden, die sich der Krankenpflege widmeten, davon ausgenommen hatte. Eybel verlangte von seiner Linzer Behörde ein Dekret, auch die Klöster der Barmherzigen Brüder und der Elisabethinerinnen in Linz visitieren zu dürfen. Er begründete dies damit, daß alles über die Bedürfnisse der Kommunität hinausgehende - besonders die angeblich allzu prunkvolle Ausstattung der Gottesdienste - für die Kranken herangezogen werden müsse. Rottenhahn vermerkte im Sinne von Eybel, besonders bei den Elisabethinerinnen gebe es viele unnöthige und kostbare Kirchengerätschaften, 141

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