Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

547 Das Princip der Klingenfabrication war folgendes. Ein Weicheisenstück wurde zwischen zwei Stahlstücke „gepackt" und mit diesen zusammengeschweisst. Das Ganze wurde in der Mitte auseinandergehauen und die beiden Hälften wieder so zusammengeschweisst, dass in der Mitte zwei Stahlstücke aufeinander zu liegen kamen, welche später die Schneide bil¬ deten. Diese Rohklingen wurden dann noch ausgehämmert, geschliffen und mit einem Griffe oder einer Schale versehen. Schon im 15. Jahrhundert war die Klingenfabrication so be¬ deutend, dass eine Arbeitstheilung eintrat und die Herstellung einer Klinge nicht in einer Werkstätte erfolgte, sondern dass drei Gewerbe an derselben betheiligt waren, die Klingenschmiede, Schleifer und Messerer. Die Klingenschmiede ver fertigten die Rohklingen und beschäftigten dabei zwei Gesellen, den Essmeister und den Schlaher, die Schleifer schliffen sie und die Messerer versahen sie mit einem Griff und einer Schale und machten sie zum Verkaufe fertig.2 Anfangs war es Regel, dass die Klingenschmiede Eisen und Stahl einkauften und auf eigene Kosten die Rohklingen herstellten, die Schleifer ihnen diese abnahmen und nach der Behandlung in ihrer Werkstätte an die Messerer verkauften. Klingenschmiede und Schleifer waren gezwungen, ihre Fabrikate an die Messerer abzugeben; die Ausfuhr von „unausbereiteten“ Klingen war verboten.3 Oft kam es daher vor, dass die Messerer um Lohn die RohklingenBeck, Geschichte des Eisens II, 416. 1560 Juli 23. Beschlüsse der zu Steyr versammelten Klingenschmiedmeister von Steyr, Waidhofen, Wels, Steinbach, Raming, Dambach, Schleissheim und Enns. Schoiber, Die Raminger Schmiede, a. a. O. 110—113. 2 1442 März 9. Ordnung für die Klingenschmiede, Schleifer und Messerer von Waidhofen. Chmel, Oesterreichischer Geschichtsforscher I, 5. 1462 März 25. Ordnung der Messerer und Scharsachschmiede von Steinbach, Siehe oben S. 545, Anm. 1, vgl. überhaupt oben S. 546, Anm. 1. 1478 Juni 5. Friedrich IV. bestätigt die Handwerksordnung der Klingenschmiede und Schleifer von Raming, Dambach und im Burgfrieden von Steyr. Chmel, Monumenta Habsburgica 2, 665. 1497 Februar 12. Ordnung für die Klingenschmiede von Steyr, Raming, Steinbach, Waidhofen und St. Pölten. Schoiber, Die Raminger Schmiede, a. a. O. 100. 3 Ordnung 1442 März 9. Siehe oben Anm. 2. 1489 Februar 20. Friedrich befiehlt dem Pfleger der Burg Steyr, Andreas Krabat von Lapitz, dem Richter und Rath von Steyr, und den Viermeistern der Messerer, darauf zu achten, dass keine rohen oder geschliffenen Klingen nach auswärts verkauft würden. Rauchpuech von Styer, a. a. O. f. 27. 37 Archiv. LXXXIX. Band. II. Hälfte.

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