Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

543 eingegangen. Im 16. Jahrhundert können wir die Vertrags¬ bedingungen genauer verfolgen. Die Eigenthümlichkeit des Hammerwerksbetriebes beeinflusste auch hier die Gestaltung der Vorschussverträge. Der Hammermeister benöthigte zur Zahlung der Verlagssumme an den Radmeister ein ständiges Darlehen und zum Einkauf, Transport und zur Verarbeitung des Eisens periodische Zuschüsse. Schon die Ordnung von 1518, welche nach einer durch das Innerberger Amt eingeleiteten Berathung der am Eisenwesen betheiligten Parteien zustande kam, unterscheidet zwischen einem einmaligen Vorschuss und einer jährlichen Geldleistung von 100 Pfund zum Kohlen- und Ge treidekauf.1 Später wurde dieses System weiter ausgebildet, und es wurde Brauch, dass der Eisenhändler dem Hammermeister bei Abschluss des Lieferungsvertrages eine Summe Geldes, welche als unverzinsliches Darlehen auf dem Hammerwerke ruhte, vorstreckte und ausserdem monatlich das zum Einkauf und zur Verarbeitung des Eisens nothwendige Geld dem Hammermeister zuschickte, welcher ihm dafür die entsprechende Menge Eisen liefern musste. Die Höhe dieser Zuschüsse richtete sich wohl schon damals nach der Anzahl der verarbeiteten Wochenwerke. Freilich war dies nicht bei allen Hammerwerken durchgeführt und noch keine feste Verbindung zwischen Darlehenssumme und Eisenlieferung gewonnen. Die gesammten Verlagskosten berechnen die Steyrer Eisenhändler im Jahre 1568 auf 6000 fl. jährlich, wobei aber das unverzinsliche Darlehen nicht eingerechnet ist.3 Eine strenge Unterscheidung zwischen „gewissem Verlag“, dem einmaligen Darlehen, und „monatlichem Zusatz“, der monatlichen Vorschusszahlung, sowie eine genaue Festsetzung der Höhe derselben erfolgt erst durch die Eisenordnung von 1583, auf die wir weiter unten zu sprechen kommen. Vgl. ausserdem noch 1536 October 16. Siehe oben S. 533, Anm. 4. 2 1568 Juni 25. Vgl. S. 542, Anm. 4. 1568. Bericht des Rathes von Steyr über die Eisenbeförderung nach Wien. Die Rad- und Hammermeister kümmer¬ ten sich nicht darum, ob die Eisenhändler Eisen und Stahl verkauften, wenn sie nur ihre Darlehen und „wochentlich geltbefurderung“ zur Wä¬ gung des rohen und Aufbringung des geschlagenen Eisens bekämen. R. F. A. F. 17392. » Ebenda. Leider konnte ich keine genaueren Daten für den Hammerwerksverlag vor 1574 finden.

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