538 die Wage1 und die Beschau2 des in Steyr verhandelten Eisens wird seit dem 16. Jahrhundert von landesfürstlichen Beamten verwaltet, welche dem Innerberger Ämte unterstehen. Jeden Unterschleif müssen sie dem Innerberger Amtmanne anzeigen. Daneben unterstützen wie im Mittelalter so auch jetzt landesfürstliche Organe, besonders der Burggraf von Steyr und die Landesbehörden von Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark den Rath bei der Aufrechthaltung der Handelsprivilegien der Stadt. Auch der Verlag der Hammerstätten wurde in bessere Ordnung gebracht, was dadurch erleichtert wurde, dass sich allmählich ein abgeschlossener Stand der Eisenhändler herausbildete. Seiner Zusammensetzung nach umfasste er zum Theil wohl völlig neue Elemente. Die gesteigerte Production und der Mangel einer festen Verlagsordnung hatte, wie wir gehört haben, sowohl in Innerberg als auch in Steyr ein Herzuströmen fremder, zum Theil ausländischer Kaufleute veranlasst, welche Warenlager und Handelsdiener in der Stadt hielten und sich entweder selbst oder durch ihre Factoren am Eisenverlag be¬ theiligten. Schon 1471 war ihre Zahl und ihr Einfluss so gross, dass sie eine Abschwächung des Handelsverbotes, welches Friedrich IV. gegen sie erlassen hatte, durchsetzten. Die Entvölkerung der Stadt und die leichte Art, wie man in Steyr die Handelsberechtigung erlangte, hatten wohl zur Folge, dass einzelne dieser fremden Kaufleute in Steyr ansässig wurden, das Bürgerrecht erwarben und sich allmählich des Eisenverlages bemächtigten. Bei der Schnelligkeit, mit der im Mittelalter die Zusammensetzung der Stadtbevölkerung wechselte, ist es nicht zu viel gesagt, wenn wir behaupten, der grösste Theil der Handelshäuser, die im 16. Jahrhundert den Eisenverlag in Steyr führten, sei von solchen am Ende des 15. Jahrhunderts In Steyr befand sich die Frohnwage. 1539. Amtsordnung für Innerberg. a. a. O. 239. 2 Die Eisenbeschauer werden vom Innerberger Amtmann in Eid genommen. 1517 März 3. Eisenordnung. a. a. O. 96. 1539. Amtsordnung von Innerberg. a. a. O. 238. 1575 April 30. Hammerschmiedordnung a. a. O. 1570 Juli 23. Der Landeshauptmann und Vicedom von Oberösterreich befürwortet die Gesuche von reichsstädtischen Kaufleuten um Erlaubnis zur Eisenausfuhr. R. F. A. F. 17392. 1575 Februar 3. Die niederösterreichische Regierung und Kammer berichtet über die Beschwerde des Burggrafen von Steyr gegen die Eisenhändler. Ebenda.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2