Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

537 Commission nach Hinrichtung und Flucht der Rädelsführer durch. Mit diesem Siege hatten die Rathsbürger den Eisenhandel ganz in ihre Hände bekommen. Derselbe wird das 16. Jahr hundert durch eine kleine Zahl von Bürgern geführt, welche den Rath beherrschen und mit Hilfe desselben die Gemeine gänzlich vom Handelsverkehr ausschliessen. Die Leitung des Verlages und Verkaufes des Eisens erfolgt auch im 16. Jahrhundert durch den Rath, nur dass jetzt in Verbindung mit der Organisation der Verwaltung am Erzberg auch in Steyr landesfürstliche Behörden für das Eisenwesen neben den städtischen auftauchen. Als Verleger des landesfürstlichen Kammergutes und drittes Glied des Innerberger Eisenwesens sind die Eisenhändler der Beaufsichtigung durch den Innerberger Amtmann unter worfen.2 Sogar nach der Erbtheilung von 1564 bleibt die Juris diction in Eisensachen auch für Steyr dem Innerberger Amte erhalten, nur dass die Execution seiner Verfügungen den österreichischen Behörden überlassen wird.3 Die Eisenmaut, Leider sind uns keine genaueren Nachrichten über diese Reformen er¬ halten. Bei Preuenhuber, 174 und 175 ist diese Neuordnung ohne nähere Angaben angeführt. Die Unruhen begannen bei der Rathswahl von 1507 und wurden erst 1512 beendet. Preuenhuber, 174—181, 187, 189, 193—200. 2 Die Eisenhändler dürfen ohne Zustimmung des Innerberger Amtmannes mit den beiden anderen Gliedern keine Besprechung halten. 1517 März 10 Eisenordnung a. a. O., 97. 1519 März 16. Hans Haug zum Freistayn, Amtmann und Forstmeister „beider Eisenerz“, schreibt an die Stadt Steyr und fordert sie auf, mit Rücksicht auf die am 18. März stattfindende Ver¬ sammlung der Radmeister über die Beschwerdeartikel der Rad- und Hammer meister ehethunlichst Bescheid zu geben. v. Krones, Bericht über die Ergebnisse einer archivalischen Reise, a. a. O. 35. Der Amtmann hat die Bedrängung der Hammerstätten durch die Eisenhändler abzustellen und jede Hemmung der Eisenlieferung zu verhindern. Eisenordnung von 1523 März. a. a. O. 322. 1539. Amtsordnung von Innerberg. Verlagsverträge dürfen nur mit Wissen des Innerberger Amtmannes geschlossen werden, a. a. O. 213—215. 3 1575 April 30 Hammerschmiedordnung. a. a. O. * Das Mautamt war durch das ganze Mittelalter hindurch landesfürstlich. Nur wurde es häufig an Bürger von Steyr verpachtet. Rationarium der österreichischen Herzoge von 1326—1338. Chmel, Oesterreichischer Ge schichtsforscher I, 36, II, 205, 231, 252. 1396 November 4. Die Herzoge Wilhelm und Albrecht geben dem Veit Puchner Maut und Gericht zu Steyr auf drei Jahre um 2600 17 ). in Bestand. Lichnowsky, Geschichte des Hauses Habsburg V, Regesten, S. XIII, Nr. 113 und zahlreiche Ver pachtungsurkunden im Stadtarchiv von Steyr.

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