Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

535 Schon am Anfang der Siebzigerjahre war die Stadt voll¬ kommen erschöpft. Viele Häuser waren verlassen, zahlreiche Bürger ausgewandert und die Zurückbleibenden nicht mehr im Stande, den Eisenverlag ordnungsgemäss fortzuführen, zumal die immer höher steigenden Eisenpreise und die schlechten Ab¬ satzverhältnisse im Aussenhandel den Eisenhändlern grossen Schaden verursachten.1 Die Hammermeister, welche bei dem Monopol Steyrs das Eisen nur an die Bürger dieser Stadt ver¬ kaufen durften, geriethen dadurch in Noth, da ihnen das Eisen liegen blieb und sie um den Betrieb weiterführen zu können, ihr ganzes Vermögen daran setzen mussten. Wiederholt er giengen daher Aufforderungen an den Rath von Steyr, die Bürger zur Abholung des Eisens zu veranlassen, und als dies nichts nützte, wurde verfügt, dass die Hammermeister ihr Eisen an jeden beliebigen Abnehmer verkaufen könnten, solange die Bürger von Steyr das Eisen nicht regelmässig abholen würden. Thatsächlich war aber der Rath nicht in der Lage, die Bürger zum regelmässigen Eisenkauf zu bewegen. Viele haus besitzende Bürger waren ausgewandert, „Unbehauste“ und Fremde hatten sich des Handels bemächtigt, und zwar in solchem Masse, dass, als der Rath im Jahre 1471 von Kaiser Friedrich IV. ein Verbot des Handelsbetriebes durch unbehauste Bürger durchsetzte,3 eine gefährliche Gährung unter der Stadtbevölkerung eintrat und das Verbot schon im nächsten Jahre gemildert werden musste. Es wurde jetzt bestimmt, dass jeder Bürger, der 24 Pfund in Grundbesitz angelegt hätte, Handel treiben dürfe. Zur Vereinfachung legten nun die Meisten diese Summe beim Rathe ein und erwarben so die Berechtigung zum Eisenhandel. Im ganzen 16. Jahrhundert waren dies im Principe die Grund bedingungen zur Erlangung der Handelsberechtigung in Steyr. Allerdings war aber damit für den Augenblick die Verwirrung nicht behoben. Sogar Adelige und Prälaten trieben jetzt Handel mit Holz und Eisen.5 Die bedingte Aufhebung des Monopols *1471 Juni 7, Steyr. Friedrich IV. ordnet den Handelsverkehr in Steyr. Preuenhuber, 127, 128. 2 Siehe oben 1483 Juni 18. S. 531, Anm. 4. 2 Siehe Anm. 1. 41472 Juni 21. Preuenhuber, 128. 5 1493 September 1. Der Richter und Rath von Steyr berufen nach Enns eine Versammlung aller oberösterreichischen Städte, weil „uns den stetten

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