Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

533 selbst, sie müssten vom Eisenhandel und Gewerbe leben, da der Ackerbau und alle anderen Erwerbszweige nichts eintrügen. Zum Eisenverlag war jeder hausbesitzende Bürger be¬ rechtigt. Viele derselben dürften sich ständig mit demselben beschäftigt haben.2 Sogar Mitglieder der zur Burg Steyr gehörigen Ritterschaft traten in den Verband der Stadtgemeinde, um sich am Eisenhandel betheiligen zu können.3 Der Handelsverkehr in der Stadt bewegte sich in den gewöhnlichen Formen der deutschen Stadtwirtschaft im Mittelalter. Der Rath war oberste Marktbehörde, er bestimmte den Preis des Eisens, sorgte für richtiges Mass und Gewicht, hielt die Bürger zum regelmässigen Einkauf des Eisens an und trat für die Aufrechthaltung der Privilegien ein.* Schon im Stadtrechte von 1287 lassen sich Spuren eines Ausschusses der Bürger erkennen. Im 14. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts bestand er aus sechs Mitgliedern, die mit dem Stadtrichter die Vertretung der Stadt nach aussen und die Aufrechthaltung der Ordnung im Innern besorgten. Unterstützt wird der Rath in der Vertretung der städtischen Privilegien 1526. Klagen der Stadt am Generallandtag von Augsburg. M. Mayr, Der Generallandtag zu Augsburg. Ferdinandeums-Zeitschrift, III. N. F. 38, 108 ff. 1537 August. Antwort des Bürgermeisters, Richters und Rathes von Steyr auf das Darlehensgesuch des Kaisers. R. F. A. F. 17392. 1475 August 4. a. a. O. S. 531, Anm. 4. 3 Preuenhuber, a. a. O. 9ff. Ueber die Stellung der Eisenhändler innerhalb der Stadtgemeinde finden sich in den mittelalterlichen Quellen keine Andeutungen. * Die meisten den Eisenhandel betreffenden Verordnungen sind an den Richter und Rath von Steyr gerichtet. Hervorzuheben sind 1361 Mai 17. Rudolf IV. befiehlt dem Rathe von Steyr, zu sorgen, dass das nach Steyr geführte Holz und Eisen nach altem Herkommen verkauft werde. U. B. o. E. 8, 20. 1384 März 9. Siehe oben. 1475 August 4 und 1483 Juni 18. Siehe oben. 1536 October 16. Bürgermeister, Richter und Rath von Steyr schreiben an Paul Steinacher, Pfleger von Gallenstein, dass zwischen den beiden Eisenhändlern Hans Winkler und Coloman Dorninger wegen einer Eisenlieferung des Hammermeisters Hans Feitel von St. Gallen ein Streit entstanden sei. Feitel habe dem Winkler versprochen ihm all sein Eisen gegen „ayne fürgestreckhte summa gelts“ zu geben, Dorninger aber habe dem Feitel das nöthige Roheisen gegeben und schliesse daraus, dass das Eisen ihm gehöre. Sie bitten den Pfleger ihnen darüber nähere Informationen zu senden, damit sie die Sache entscheiden könnten. Stadtarchiv Steyr.

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