532 stets in Innerberg das nöthige Roheisen einkaufen und alle Auslagen des Transportes und des Betriebes bestreiten zu können, ohne dass er dabei sein eigenes Vermögen zu sehr in Anspruch nehmen musste. Solche Verlagsverträge bestanden wahrscheinlich schon im 14., jedenfalls aber im 15. Jahrhundert, waren aber noch nicht allgemein durchgedrungen, und mancher Hammermeister führte den ganzen Betrieb und Verkauf auf eigene Gefahr und eigene Rechnung. Doch mussten die Bürger von Steyr auch dann trachten, sich den Einkauf alles in den Innerberger Hämmern aufgebrachten Eisens zu sichern, um den andern im Eisenhandel mit ihnen concurrierenden Parteien, insbesonders der Stadt Waidhofen, zuvorzukommen und so im ungestörten Besitz ihrer Privilegien zu verbleiben. So war es eigentlich die Stadt Steyr, welche den grössten Theil des zum Bergwerks- und Hammerbetriebe nöthigen CaDer Eisenverlag war der wichtigste Er- pitales aufbrachte. werbszweig der ziemlich volkreichen Stadt,3 hinter welchem äusser dem mit ihm zusammenhängenden Handel mit Holz und venetianischen Waren» alle übrigen zurücktraten. Das Eisenwesen bestimmte den wirtschaftlichen Charakter der Stadt, da im Zusammenhange mit dem Eisenhandel auch die industrielle Entwicklung diese Richtung nahm. Die Bürger erklären 1 1440 Ladstattordnung für Grossreifling a. a. O. S. 453. Der Hammermeister, der „aynem kauffmann suldig war und der kauffmann seyns eysens bedorfft“, soll den Vorzug bei der Verladung haben. 1493 December 4. Maximilian bestätigt die Entscheidung von 1384 März 9 und fügt hinzu, die Bürger von Weyer könnten in ihren Werkstätten „allerlay arbeit von eysen und stahel, so inen von den kauffleuten angedinget oder sy in anderwegen anwerden, machen“. R. F. A. F. 17392. 1517 November 17. Vgl. vor. Anm. Schon 1525 Januar 14 erklären die Räthe der niederösterreichischen Raitkammer, das Bergwerk werde durch die Kaufleute von Steyr, die ihr Bargeld das ganze Jahr im Handel haben und die Arbeiter und Werkstätten verlegen, erhalten. R. F. A. F. 18315. 2 Vor 1637 sollen in Steyr 600 Bürgerhäuser gewesen sein. Huber, Geschichte Oesterreichs 5, 240. * Der Holzhandel Steyrs wird schon im Stadtrecht von 1287 hervorgehoben, a. a. O. Vgl. ausserdem 1331 April 30. Rechnungen der Aemter in Steyr, Rohr, St. Peter in der Au und Aspach. Rationarium der österreichischen Herzoge von 1326—1338. Chmel, Der österreichische Geschichtsforscher II, 2, 213. 1359 Mai 20. Rudolf IV. ertheilt den Bürgern von Steyr das Recht des Holzvorkaufes. Kurz, Oesterreichs Handel in älteren Zeiten 53. Siehe unten.
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