522 Aus den kaiserlichen Rechen und Kohlenbrennereien wurde ihnen auch nichts verabfolgt,1 doch hatten sie keinen Mangel an Holz zu befürchten, da sie doch sehr zerstreut in den noch heute waldreichen Thälern des steirisch-österreichischen Grenzgebietes lagen. Zugleich mit dem Hammerwerk wurden die Hammermeister von ihren Grundherren mit einem bestimmten Waldbezirke belehnt, wo sie die Holz- und Kohlenarbeit durch Holzknechte und Köhler besorgen liessen. Auch von den Bauern der Umgebung bezogen sie fertige Kohlen. Die Lebensmittelversorgung erfolgte durch Zufuhr aus Waidhofen, Windischgarsten und Steyr. Einige Hämmer, wie die von Hollenstein, lagen schon in den Widmungsbezirken und betheiligten sich selbst am Provianthandel nach Innerberg Auch der Arbeitslohn war bei den Hammermeistern keine solche Last wie bei den Radmeistern, da sie höchstens fünf bis sechs Arbeiter, oft aber auch weniger beschäftigten. Gerade so wie bei den Radwerken erscheint principiell nur ein Besitzer des Hammerwerkes, der für alle Auslagen aufzukommen hat. Auch die Hammermeister sind keine reinen Handwerker, ihre Functionen als Grundbesitzer und Roheisenverleger überwiegen die rein gewerblichen Functionen. Sie sind sich auch selbst dieses Unterschiedes bewusst, gerade so wie sie auch eine Gleichstellung mit einfachen Zinsbauern zurückweisen.* Als Vertreter im Werke selbst hatte der Hammermeister den Hammerschmied, den Einkauf des Eisens sollte er selbst besorgen. Freilich liess sich dies nicht immer durchführen, doch sollten mindestens immer zwei Hammermeister bei der Abwägung des Eisens in Innerberg anwesend sein.5 Auch alle anderen Zweige 1 Amtsordnung von 1539. a. a. O. S. 217—221. 2 Processacten von 1524. Siehe oben S. 480, Anm. 1. 1600 October 6. Beschwerde der Innerberger Hammermeister über die Eisensteigerung. R. F. A. F. 18317. 1524. Die Hammerschmiede von Hollenstein beschweren sich über die Hindernisse, welche die von Weyer ihnen bei Benützung der Strassen nach Innerberg in den Weg legen. Sie hätten stets Eisen und Eisenerz geholt und dafür den Radmeistern Korn, Hafer, Käse und Schmalz zu¬ geführt. R. F. A. F. 18315. 1583. Generalsatzordnung. 1542 Mai 17. Siehe oben S. 519, Anm. 1. 1624 Januar 16. Beschwerde der Hammermeister gegen eine neue Steigerung. „Sie seien so verarmt, dass sie ihre Kinder Handwerker werden lassen müssen“. R. F. A. F. 17392. Generalsatzordnung von 1583.
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