516 Capital aufzubringen.1 Die Radmeister waren nun, um nicht feiern zu müssen, gezwungen, bei ausländischen Kaufleuten wir dürfen hier besonders an die grossen oberdeutschen Handelshäuser und Gesellschaften denken2 — Gelder aufzunehmen. Zugleich mussten sie sich verpflichten, ihnen eine bestimmte Menge Eisen zu liefern, welche diese dann meistens auf in¬ ländischen Hammerstätten verarbeiten liessen. Häufig überstiegen nun diese Darlehenszahlungen die Leistungsfähigkeit eines Radwerkes. Die Radmeister konnten dann kaum ihren Verpflichtungen gegenüber den reicheren Hammermeistern und ihren sonstigen Gläubigern nachkommen. Die ärmeren Hammermeister bekamen kein Eisen und mussten den Betrieb einstellen. Schliesslich kam es dazu, dass einzelne Radmeister so verschuldet waren, dass die Schuldenlast den Wert der ganzen Production überstieg und das Radwerk in die Hände der Gläubiger gerieth. Der Radmeister wurde von Haus und Hof vertrieben und die Gläubiger liessen durch Angestellte den Betrieb weiter führen. Durch Raubbau und Holzverschwendung verschlechterten diese die ohnehin kritische Lage des Bergbaues noch mehr, und alle Reformen, die man seit dem Ende des 15. Jahrhunderts durchzuführen versucht hatte, schienen vergebens zu sein. Die Commission von 1539 traf endlich Vorkehrungen gegen diese Misswirtschaft. Alle Vertragschliessungen werden unter der Aufsicht des Innerberger Amtmannes gestellt. Die Radmeister müssen jährlich dem Innerberger Amtmann ein Verzeichnis ihrer Verlagsschulden vorlegen. Alle am Eiseneinkauf betheiligten Parteien werden von ihm in Evidenz geführt, der Abschluss von Lieferungsverträgen mit ausländischen Kaufleuten direct verboten. Jeder Radmeister soll sein Radwerk „mit eigenem Rücken“ besitzen und sparsam wirtschaften. Der Innerberger Amtmann hat zu sorgen, dass alle, auch die armen Hammermeister Eisen bekommen. Bald darauf fand auch eine Siehe unten. 2 1518, October. Der Ausschusslandtag von Innsbruck klagt, die grossen reichsdeutschen Handelsgesellschaften hätten durch ihre Factoren alle Waren, die für das tägliche Leben unentbehrlich seien (so auch Stahl und Eisen), in ihre Hand gebracht. Zeibig, Der Ausschusslandtag der gesammten österreichischen Erblande zu Innsbruck 1518. A. O. G. XIII, 232, Art. 14. 1537 September 2, Prag. Ferdinand I. verpfändet den Fuggern einen Theil der Einnahmen von der Eisensteigerung in Innerberg. R. F. AF. 18315. Genauere Nachrichten konnte ich nicht finden.
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