Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

515 Betrieb weniger betheiligt waren, so war eine vertragsmässige Verpflichtung zum Eisenkauf bei ihnen noch wichtiger als bei den Innerberger Hammermeistern, die ja durch gemeinsame Be triebsinteressen viel enger mit den Radmeistern verbunden waren. Deshalb sehen wir, dass schon die Eisenordnungen von 1448 und 1449 Bestimmungen zur Einhaltung der Verlagsverträge zwischen den Vordernberger Radmeistern und den Leobener Eisenhändlern treffen,1 während dies für Innerberg noch nicht der Fall ist. Doch bestand, wie wir oben gehört haben, auch hier ein regelmässiges Lieferungssystem, und es ist auch, obwohl wir keine directen Zeugnisse dafür haben, nicht zu bezweifeln, dass in den meisten Fällen auch in Innerberg diese Verlagsverträge, welche für das gesammte Erzbergwesen charakteristisch sind, abgeschlossen wurden. Als am Ende des 15. Jahrhunderts die Kosten des Bergbaues, der Kohlen und der Lebensmittel sich steigerten, die Eisenproduction sich fast verdreifachte, ein Hammerwerk nicht mehr die Wochenproduction eines Radwerkes verarbeiten konnte und zahlreiche neue Hämmer errichtet wurden, mussten die Verlagsverhältnisse in Unordnung gerathen.2 Manche von den neuen Hammermeistern, welche noch ihr ganzes Capital im Betriebe stecken hatten, konnten den Verlag oft nicht zahlen. So übernahmen dann die Eisen händler der Stadt Steyr, welche der Stapelplatz für alles Eisen aus Innerberg war, einzelne Vorschusszahlungen. Doch hatte Steyr in dieser Zeit auch eine schwere Krisis durchzumachen, und die Bürger dieser Stadt waren nicht in der Lage, so viel von Steiermark 7, 132. Eisenordnungen von 1448 und 1449. Kein Eisenhändler darf mehr als drei Wagen erhalten, welche er abschmieden und verkaufen kann. 1502 Juni 29. Eisenordnung. In Leoben bestehen seit alter Zeit 16 deutsche und zwei welsche Hämmer. In diesen darf jeder Eisenhändler aber nur einen Wagen Eisen (25 Centner) wöchentlich verschmieden lassen. Die übrigen zwei Wagen müssen verkauft werden. Muchar, Geschichte von Steiermark 8, 213. Desgleichen Eisenordnung von 1517 Januar 5. a. a. O. 267. Das stahlreichere und bessere Eisen soll in die Hämmer des Palten- und Murthales gegeben werden. 1539 Februar 28. Instruction für die Eisencommission, a. a. O. 165. Die Leobener Eisenhändler müssen die Hammerstätten mit Eisen versehen. * 1449. Eisenordnung, a. a. O. Item die von Leoben sollen den in Vordernberg für rauches eisen und graglach beraitgeld geben. 2 Für das Folgende vgl. 1539 Februar 28. Instruction für die Eisencommission. Schmidt, Berggesetze III, 1, 164ff. 1539. Amtsordnung für Innerberg Ebenda 214 ff. 35 Archiv. LXXXIX. Band. II. Hälfte.

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