Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

503 Solange der Rennofenbetrieb bestand und die Masseln klein waren, konnte dies mit einem Handhammer geschehen und erfolgte die Stahl- und Schmiedeeisenerzeugung gleich am Berge. Die Errichtung der Stücköfen und die Verwendung der Wasserkraft brachte auch hier eine Umwälzung hervor. Die Luppen wurden jetzt so gross, dass eine Bearbeitung der selben mit einem Handhammer nicht mehr möglich war. Diese erfolgte jetzt durch einen mit Wasserkraft getriebenen Hammer, welcher anfangs mit dem Blahhaus verbunden war. Solche Werke wurden auch noch im 15. Jahrhundert betrieben, man nannte sie Deutschhämmer.* Der grosse Verbrauch von Feuerungsmaterial, welcher eine noch grössere Verwüstung der Wälder befürchten liess, und die geringe Productionsfähigkeit derselben legten bald eine Trennung des Hammerbetriebes. von den Blahhäusern nahe. Es wurden nun selbstständige Hämmer errichtet, welche in einiger Entfernung vom Erzberge angelegt wurden. In Innerberg selbst erhielten sich nur mehr wenig Hämmer. In der Eisenordnung von 1448 wird die Zahl der Innerberger Hämmer auf vier festgesetzt und die Errichtung neuer verboten.2 Auch waren dies keine Deutschhämmer im eigentlichen Sinne mehr, die Verbindung des Stückofens mit dem Hammer war ganz aufgegeben worden.3 Im 16. Jahrhundert dürfen sie nur mehr das Abfalleisen, Hert, Graglach und Waschwerk, verschmieden.* Am Ende des Jahrhunderts erscheint daselbst nur mehr ein einziger Hammer. Der weitaus grösste Theil der in Innerberg erzeugten Halbmasseln wurde also in den ferner gelegenen Hämmern verarbeitet. Schon in einem Admonter Urbar aus dem 13. Jahr Diese finden sich auch in Hüttenberg. Münnichdorfer, a. a. O. 24. 25. Später wird dieser Ausdruck am Erzberg auch als Bezeichnung für die einfachen Hämmer zum Unterschied von den welschen Hämmern an¬ gewendet. a. a. O. S. 470, Anm. 4. Es wird auch verordnet, dass diese Hämmer nur ein Feuer haben dürfen. 3 Nach den Eisenordnungen von 1448 und 1449 dürfen sie nur ein Feuer unterhalten. Amtsordnung von 1539. a. a. O. 217—221. • Die Eisensatzordnung von 1564 (Lempe, Magazin für Bergbaukunde VI, S. 16 ff.) nennt noch vier Hämmer, die Hammerschmiedordnung von 1575 April 30 nur mehr einen Zerennhammer bei Hieflau. R. F. A. F. 18315. Ueber Zerennhämmer unten S. 507.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2