502 wurden die meisten kleineren Eisenbergwerke in der Umgebung unterdrückt. Wo dies nicht geschah, musste wenigstens das dort gewonnene Eisen, Waldeisen genannt, genau bezeichnet werden, um einer Verwechslung zum Schaden des Innerberger Eisens vorzubeugen.1 Als eigentlicher Besitzer des Erzberges setzt der Landesfürst auch die Eisenpreise fest. Eine Zusammenstellung derselben zeigt uns, wie dieselben entsprechend den sich immer steigernden Betriebskosten von Jahrzehnt zu Jahrzehnt steigen. Der ganze Bestand des Eisenwesens beruhte in Innerberg — und zwar hier noch viel mehr als bei einem von mehreren Gewerkschaften ausgebeuteten Bergwerke — auf einem sicheren Absatz des Eisens. Sowohl im Interesse des Landesfürsten, wie in dem der Radmeister musste es gelegen sein, ständige Abnehmer zu bekommen. Diese waren die Hammermeister, welche das Eisen verarbeiteten. Auch die Entwicklung der Beziehungen zwischen den Rad- und Hammermeistern wird, wie wir im nächsten Capitel zu zeigen haben, durch die eigenthümlichen Betriebsverhältnisse am Erzberg und die Technik der Eisenproduction bestimmt. II. Die Hammerwerke. Die in den Radwerken erzeugte Eisenluppe enthielt schon stahlhältiges und weiches Eisen, musste aber, bevor sie ihrer eigentlichen Bestimmung als Rohproduct für die Eisenindustrie zugeführt werden konnte, noch einmal verarbeitet werden. Alle Schlacken, die sie etwa noch enthielt, mussten entfernt und der Stahl vom Weicheisen getrennt werden. Zu diesem Zwecke wurde sie ein zweites Mal unter Anwendung des Blasebalges ausgeheizt. Dabei wurden die äusseren Partien zuerst ent kohlt, so dass nach erfolgter Ausheizung das weiche Eisen am Rande sich zeigte, die inneren Theile aber Stahl waren. Mit einem Hammer wurden die beiden Sorten getrennt. Wichner, Kloster Admont und seine Beziehungen zum Bergbau und Hüttenwesen, a. a. O., 122, 128 und 134 ff. 2 Vgl. Beil. III. 3 Vgl. die eingehende Schilderung der technischen Seite des Hammer¬ betriebes im Mittelalter bei Beck, Geschichte des Eisens I, 418 ff., 779—830 und II, 203—206.
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