Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

501 der Strassen am Erzberg, Regulierung des Erzbaches, Erhaltung der Pferde u. a. Für all dies hatte er im Principe allein aufzukommen. Wenn er Darlehen aufnahm, so durfte dies doch den ungetheilten Besitz des Radwerkes nicht stören. Er musste sein Radwerk ,mit eigenem Rücken“ besitzen, es selbst verwalten und durfte keinen Verweser bestellen, wie die Gewerken bei den Bergwerken auf Edelmetalle. Verpachtungen, als deren Folge man Holzverschwendung und Raubbau ansah, wurden verboten. Ausländer durften kein Radwerk besitzen. Die Berechtigung zum Radwerksbetrieb war an das Bürgerrecht von Innerberg ge knüpft. Die Arbeit am Berge und im Blahhaus erfolgte also für jedes Radwerk getrennt. Jeder Radmeister hatte eine Anzahl Knappen und Blahhausarbeiter im Dienst und als Vertreter am Berge den Hutmann, in der Hütte den Bläher. Spärliche Ansätze zu einem gemeinschaftlichen Betriebe finden sich jedoch schon im 16. Jahrhundert. Der Vortheil einer einheitlicheren Anlage tritt zuerst bei der Holzgewinnung zu Tage. Der Landesfürst übernahm die gesammten Bauten und war bei seinem Grossbetriebe im Stande, das Holz und die Kohlen um billigen Preis zu liefern. Dadurch angeregt, errichteten die Radmeister eine Kohlenbrennerei auf gemeinsame Kosten.2. Auch im Berg werksbetriebe bildete sich der Brauch heraus, dass ein Rad meister einem anderen seinen Ueberfluss an Erz gegen Be zahlung abtrat.3 Sogar die Gründung einer Gewerkschaft wurde discutiert, doch kam es nicht dazu.4 Diese Sonderbetriebe erhielten sich bis in die erste Hälfte des 17. Jahrhunderts, wo sie durch die Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft ein Ende fanden. Bis dahin hatte jeder Radmeister den Betrieb auf eigene Rechnung zu führen. Die laufenden Betriebskosten sollten durch den Verkauf des Eisens gedeckt und dabei noch ein Gewinn erzielt werden. Da der Erzberg landesfürstliches Kammergut und daher seine Erhaltung auch für den Landesfürsten von Wichtigkeit war, so Amtsordnung für Innerberg von 1539. a. a. O. 216ff. Vocabularius von 1560. Eisencapitulation von 1599. 2 Siehe oben S. 496. * Vocabularius von 1560. * 1567 November 14. Bericht der Visitationscommission für den Erzberg Muchar, Geschichte des steirischen Eisenwesens 1550—1590, a. a. O. 67. 347

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