Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

494 meister zu liefern1 oder die Waldungen den Radmeistern ganz gegen Zahlung eines Zinses zu überlassen 2 Der Forstbestand soll möglichst geschont und vergrössert, Hammerwerke, die zu nahe dem Bergwerke lagen, aufgelassen werden.3 Weitere Rodungen werden strenge untersagt. Der Waldmeister soll nur die ältesten Wälder zur Abstockung vorschlagen. Die Holzmeister, Holzknechte und Fürdinger dürfen nur auf seine Weisungen Holz fällen.“ 1569 wird jedem Radwerk ein bestimmter Waldbezirk zugewiesen. Die Wälder im Ennsthale und Salzathale waren jedoch weit von Innerberg entfernt, so dass der Transport auf dem Lande grosse Kosten verursachte. Man verfiel deshalb auf den Ausweg die Flüsse mittelst Klausen und Schleusen zur Weiterschwemmung des Holzes zu benützen und dasselbe in eigens zu diesem Zweck errichteten Holzrechen aufzufangen. Diese Bauten bedurften einer einheitlichen Anlage. Sie wurden daher auf Kosten des Landesfürsten ausgeführt und die Auslagen durch Erhöhung des Eisenaufschlags hereingebracht.5 Die Holzrechen bestanden aus zwei sogenannten „Holzfängen“, welche in den Fluss hineingebaut wurden, und in denen man das Holz, das durch zwei Archen hineingeleitet wurde, auffieng.“ Schon vor 1502 bestand für Innerberg ein Rechen in der Enns zu Hieflau. Hier wurden die Hölzer aus den Wäldern im oberen Ennsthale 1 1539 Juli 24. a. a. O. Sie erhoben mehrmals Protest gegen diese Regalitätsauffassung. Instruction von 1539 Februar 28. a. a. O. 1541 Februar 28. Siehe oben S. 492, Anm. 7. Im Jahre 1565 erhob sich auch im Landtage ein Widerspruch dagegen. v. Muchar, Geschichte des steirischen Eisenwesens von 1550—1590. a. a. O. 31. 2 v. Muchar, Geschichte des steirischen Eisenwesens, a. a. O. 26, 33, 36, 43. 1563 beträgt dieser Zins, der „Plachenpfennig“ für das Kloster Admont allein 1000 fl. Wichner, Kloster Admont und seine Beziehungen zum Bergbau und Hüttenwesen; a. a. O. 139. 1517 Januar 5. Eisenordnung. v. Muchar, Geschichte von Steiermark 8, 267. Amtsordnung für Innerberg 1539. a. a. O. 288. * 1517 Januar 5. Eisenordnung. Waldordnung von 1539 Juli 24. a. a. O. 5 1526 wird zu diesem Zwecke eine Steigerung von 10 % auf einen Centner Eisen verordnet, 1535 November 24 der Aufschlag abermals um 12 9 erhöht. Wald- und Eisenpatent für Vordernberg und Innerberg. Schmidt, Berggesetze III, 1, 152. 1537. Verzeichnis der Arbeiten beim Rechen von St. Lambrecht. R. F. A. F. 18315. *v. Muchar, Geschichte von Steiermark 8, 211.

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