Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

482 und den Bergrichter erfolgen. Ein eigenes Pfloeckbuch, in welchem sämmtliche Erzrechte der Radmeister eingetragen werden sollten, wird angelegt und den Hutleuten aufgetragen eine Ueberschrei tung der Grenzpflöcke zu verhindern. Jeder Radmeister muss mehr als eine Grube in Betrieb halten. Die Zimmerung der Schächte und Stollen soll verbessert werden. Ein Schiener wird wieder ständig angestellt, und statt der vier geschworenen Einfahrer werden jetzt zwei ständige landesfürstliche „Uebergeher aufgenommen, welche ein Weitergreifen der herrschenden Verwirrung verhüten und die Wiederkehr geordneter Zustände befördern sollen. Diesen war auch fernerhin neben den Hutleuten die Aufsicht über die Bergarbeiter übertragen. Solange noch am Tage gebaut wurde, war auch naturgemäss das Arbeitspersonal am Berge wenig zahlreich,1 erst der Uebergang zum Tiefbau um die Wende des 15. und 16. Jahrhunderts machte eine Vermehrung der Bergknappen nothwendig Ein Radmeister beschäftigte um die Mitte des 16. Jahrhunderts vier bis sechs Knappen, Erzhäuer und Stollhäuer,3 1599 schon neun bis zwölf.4 Im Jahre 1605 arbeiteten am Berge 176 Knappen und 17 Stollhäuer. Ueber ihre rechtliche Stellung sind uns nicht viel Nachrichten erhalten. Soviel wir ermessen können, entsprach sie den Grundsätzen der allgemeinen Bergordnungen von 1517 und 1553.“ Das Vertragsverhältnis mit den Radmeistern bewegte sich am Ende des 15. und in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in den Formen des Gedinges, später wurden die Arbeiter aber einfach wöchentlich entVon den Arbeitern ist in den gleichzeitigen Nachrichten aus dem Mittelalter wenig die Rede. Erst 1490 März 13 erlässt Friedrich IV. nach commissioneller Untersuchung eine Ordnung für die Bergwerksarbeiter in Innerberg. F. M. Mayer, Schiedlbergers Aufzeichnungen; a. a. O. S. 6. 2 1526 Januar 27 und 1527 Juni. Siehe oben S. 473, Anm. 3. 3 Um 1570. Verzeichnis der Löhne der Bergarbeiter. F. M. Mayer, Das Eisenwesen in Eisenerz 1570—1625, a. a. O. S. 161. * Eisencapitulation vom 12. September, a. a. O. 5 1605 August 31. Bericht Erzherzog Ferdinands an Kaiser Rudolf über den Erzberg R. F. A. e Vgl. die Bestimmungen der Amtsordnung von 1539, a. a. O. S. 223—230 und der Capitulation von 1599. Die Verfügung der Bergordnung von 1553, wonach die Arbeiter nur nach Erhalt eines Passbriefes von den Gewerken ihren Wohnort wechseln durften (Schmidt, Berggesetze III, 1, 458), wird 1553 December 12 für den Erzberg wiederholt. Ebenda, 543.

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