Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

476 werksverwaltung waren aber durch den Bestand der neugeschaffenen Centralbehörden garantiert. Sie kamen daher auch bei der Verwaltung des Erzberges zum Ausdruck. Die Neuorganisation derselben begann im Jahre 1497 mit einem Berichte des obersten Bergmeisters, des neugeschaffenen Centralorganes für das Bergwesen der niederösterreichischen Länder, an die Regierung in Innsbruck.1 Bald darauf folgte die Umwandlung des Mautamtes in ein eigenes Innerberger Amt und die Errichtung eines Waldmeisteramtes für den Erzberg. Es dauerte jedoch lange, bis die Ordnungsarbeiten zum Abschlusse kamen. Neben den neugeschaffenen Behörden waren es hauptsächlich von der Centralregierung entsendete Commissionen, welche bei der Abstellung der eingerissenen Missbräuche sowie bei der Einführung neuer Einrichtungen thätig waren. Sie bestanden aus Mitgliedern der Centralbehörden, der Landesregierung von Steiermark und eigens berufenen Fachleuten von anderen Bergwerken, besonders den Salzbergwerken.2 Unter Mitwirkung dieser Factoren kamen die Eisenordnungen von 1502, 1507, 1515, 1517, 1518, 1523 und 1535 zu Stande; einen gewissen Abschluss in den Ordnungsarbeiten bedeutet aber erst die von der am 28. Februar 1539 einberufenen Commission ausgearbeitete Innerberger Amtsordnung vom 28. August 1539.* Auch sie enthielt hauptsächlich Bestimmungen über die Verarbeitung des Eisens, während für die Arbeit am Berge die allgemeinen Bergordnungen von 1517 und 1553, soweit dies durchführbar war, Anwendung haben sollten. Erst die Eisen1 1497 Juni 17. Maximilian I. empfiehlt dem Statthalter und den Räthen zu Innsbruck, den Bericht des obersten Bergmeisters der niederösterreichischen Lande, Hans von Maltitz, über die Mängel und Gebrechen in Inner- und Vordernberg zu lesen. v. Zahn, Styriaca aus dem Statthaltereiarchive von Innsbruck, a. a. O. S. 14. 2 Excerpte der Ordnungen von 1502 Juni 29, 1507 Januar 10, 1523 März bei v. Muchar, Geschichte von Steiermark 8, 213, 214, 229, 320. 1539 Februar 28. Instruction für die zur Ordnung des Eisenwesens berufene Commission. Schmidt, Berggesetze III, 1, 164 ff. 3 Vgl. Anm. 2. Ausserdem Ordnung von 1515 October 8 bei v. Muchar, Geschichte von Steiermark 8, 264. 1517 Januar 5 ebenda, 266—269. 1517 März 10, Schmidt, Berggesetze III, 1, 94—97. 1518 August 11, v. Muchar, Geschichte von Steiermark 8, 275 ff. 1535 November 24. Siehe oben S. 475, Anm. 1. *Schmidt, Berggesetze III, 1, 209—246.

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