Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

473 die Mautner anfangs nicht. Die eigentliche Bergwerksverwal tung führte auch in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts der Richter und der Rath der beiden Märkte,1 doch war damit ein Anhaltspunkt gegeben, an welchen man später anknüpfen konnte. Die Marktbehörden wurden ihrer Aufgabe keineswegs gerecht. Da die Radmeister als die einflussreichsten Bürger die Gemeindeverwaltung bald ganz in ihre Hände brachten, so war an eine ausreichende und unparteiische Beaufsichtigung des Berg- und Hüttenbetriebes gar nicht zu denken. Die Hauptbedingung für eine gedeihliche Weiterentwicklung des Eisenwesens war ein pünktliches Ineinandergreifen der Einzelbetriebe. Dieses konnte nur durch den Druck einer Bergbehörde erreicht werden, die von den Radmeistern unabhängig war. Da diese fehlte, so kam es bald zu allgemeiner Verwirrung. Das Erz wurde zumeist am Tage gewonnen, wenn auch mitunter mit Schlägel und Eisen kurze Stollen gebaut wurden, von denen einzelne noch erhalten sind.2 Doch konnte man nur die Braunerze, den in Verwitterung übergegangenen Spateisenstein, brauchen. So gross die Erzlager auch waren, so mussten sie bei dieser ungenügenden Ausbeutung, welche noch dazu nicht von einem einheitlichen Gesichtspunkte aus erfolgte, bald versiegen, und man musste zum Tiefbau übergehen. Dieser verursachte weit grössere Kosten und erforderte viel zahlreichere Arbeitskräfte. dem Gegenschreiber 28 40, dem Wäger des Roheisens 18 47, dem Wäger des geschlagenen Eisens 24 00, sich selbst aber 50 60 % auszuzahlen. Chmel, Regesta Friderici, Nr. 5660. 1 1459 Februar 13. Friedrich IV. entscheidet den Streit zwischen dem Abte Johann von St. Lamprecht und dem Richter und dem Rath von Eisenerz. Birk, Urkundenauszüge zur Geschichte Friedrichs IV., a. a. O. S. 221. Der Mautner erscheint auf die Einhebung des Aufschlages beschränkt. Vgl. die Urkunden von 1469 März 22, Juni 28, August 10 und August 18. Chmel, Regesta Friderici IV., Nr. 5542, 5543, 5603, 5654, 5660. 1490 Mai 31. Der Richter und Rath von Innerberg bestätigen die Rechte von Waidhofen an der Ybbs im Eisenbezug. Chmel, Oesterreichischer Geschichtsforscher I, 8. 2 Kupelwieser, Ueber die Entwicklung und Bedeutung des steiermärkischen Erzberges, a. a. O. S. 313. * 1517 Januar 5. Eisenordnung für den Erzberg. v. Muchar, Geschichte von Steiermark 7, 266ff. 1526 Januar 27. Bericht der niederösterreichischen Raitkammer über die neu einzuführende Steigerung der Roheisenpreise. R. F. A. F. 18315. 1527. Beschwerde des Bürgermeisters, Richters und Rathes von Steyr gegen diese Preissteigerung, ebenda.

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