468 sich entsprechend dem eigenthümlichen Rechtsverhältnisse zwischen beiden in Abgaben für den Hufenbesitz und in solche für die Berechtigung zum Berg- und Hüttenbetrieb. Die Verwaltungsbehörde am Erzberg war das Berggericht, dessen Competenz bis zum 15. Jahrhundert über den ganzen Berg sich erstreckte.2 In dieser Zeit heisst es das Gericht „im aertzt“ oder ,im eysenertzt“. Der Bergrichter hob die Abgaben ein und lieferte sie an das landesfürstliche Amt Leoben ab.3 Seit dem 14. Jahrhundert aber bildete das Eisenerzer Berggericht einen selbständigen Verwaltungsbezirk und stand direct unter der obersten Landesfinanzbehörde von Steiermark, dem Landschreiber.* Im Verein mit einem am Anfange des — den Eisenobmann von 1609 April 23. Dem Eisenobmann wird befohlen, die Bergordnung von 1553, „die bei allen andern von unsern freybergwerken ausgenommen und zu unsern cammergut vorbehaltenen erbbergwerken, darunter die quecksilber, alaun und fürnemlich die eysenbergwerch vorhanden sind“, auch Geltung habe, zu befolgen. R. F. A. F. 17392. Anfangs bestanden die Leistungen in Lieferungen von Bergwerksproducten. Aus diesen wurden zum Beispiel die Schenkungen von Eisendeputaten an die Klöster Geirach, Seitz, Reun (vgl. oben S. 460, Anm. 3—6), Neuberg und Gaming (1331 Rechnungen des Landschreiberamtes in Steiermark. Rationarium der österreichischen Herzoge von 1326—1338. Chmel, Oesterreichischer Geschichtsforscher II, 2, 221) gemacht. Im 15. Jahrhundert wurden diese Abgaben schon in Geld geleistet. 1451 Februar 12. Siehe oben S. 464, Anm. 1. Äusserdem Belehnungsurkunden von 1389 März 30 und 1426 Juni 15. Ebenda. 2 Nach dem Rationarium Styrie von 1265—1267 bestand ein Gericht „im aertzt“, welches zum Amte Leoben gehörte. v. Krones, Verfassung und Verwaltung Steiermarks, S. 471. 1392. Albrecht III. erlaubt dem Richter und den „leuten im Eysenerz“ die Verwendung des Holzes aus den Wäldern vom Staderhals untz an den Holenstain endhalb und herdishalb der Enns“. Wichner, Geschichte von Admont III, S. 384, Nr. 500. 1418 April 21. Chmel, Oesterreichischer Geschichtsforscher. I, 4—5. Die Eisengaben an die Klöster wurden im 13. Jahrhundert in Leoben verabfolgt. 1227 November 7. Leopold VI. für Geirach. „Volumus, ut in officio de Liuben in perpetum X massas ferri percipiant annuatim." v. Zahn, St. U. B. II, 337, Nr. 245. 1270 November. König Ottokar bestätigt der Karthause Seitz das Bezugsrecht von Eisen aus Leoben. v. Krones, Verfassung und Verwaltung, S. 552, Nr. 116. * 1331 erscheinen die Eisengaben an die Klöster Gaming und Neuberg in die Rechnungen des Landschreiberamtes eingestellt. Siehe oben Anm. 1. 1451 Februar 12. (Siehe oben S. 464, Anm. 1) heisst es: „Da entgegen so sollen nu hinfür di Innerperger jerlich einem jeden unsern landtschreiber reichen, was von demselben gericht gebüret.“
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