Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

622 von den Gliedern Ausweise über ihre Schuld- und Vertragsverhältnisse, ihre Betriebskosten und privaten Verwicklungen und schritt dann unter Benützung dieses so gesammelten Mate¬ rials und aller seit 1583 erlassenen Ordnungen und Relationen der am Eisenwesen betheiligten Behörden und Commissionen zur Festlegung der nun für die Folgezeit geltenden Grundsätze für den Betrieb des Eisenwesens. Es war klar, dass die Weiterführung der RadwerksHammerwerks- und Verlagsarbeiten unter den bisherigen Formen nicht mehr möglich war, dass das Fortbestehen der Einzel¬ betriebe, welches ja ohnehin den sonst geltenden Normen der Bergwerksverwaltung nicht entsprach, und welches zum grossen Theile zu der gegenwärtigen Krise geführt hatte, nicht mehr geduldet werden konnte. Im Verlagswesen war dieser Gedanke schon durch die Gründung der Eisenhandelsgesellschaft zum Ausdruck gekommen. Die Durchführung desselben nur bei einem einzigen Gliede konnte nicht den gewünschten Erfolg haben, solange die beiden anderen Glieder in Einzelbetriebe aufgelöst waren. Einen solchen erhoffte man erst von der Vereinigung aller Glieder zu einer einzigen Körperschaft und durch Aufhebung aller Einzelbetriebe. Diese erfolgte mit der Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im August des Jahres 1625.2 Ihre Statuten wurden als „Hauptcapitulation über das neue haupteisengewerkschafts und compagniawösen“ am 20. Oc¬ tober publiciert. Das ganze Eisenwesen wurde von jetzt an von einer ein¬ zigen Körperschaft betrieben. Die einzelnen Rad- und Hammerwerke wurden eingeschätzt und ihr Wert abzüglich der darauf lastenden Schulden den Besitzern als Einlagecapital bei der neuen Gewerkschaft angerechnet. Nachdem die Commission im September 1625 auch die formelle Kündigung des Verlages von der Stadt Steyr erlangt hatte, wurde die Eisenhandelsgesellschaft aufgelöst und das Verlagswerk ebenfalls in die Hauptgewerkschaft einbezogen. Der Radwerks-, Hammerwerks- und Ver Ebenda 191ff. Ausserdem Acten des Reichsfinanzarchivs. F. 18317. 2 1625 August 31. Ferdinand II. befiehlt dem Abt von Admont, die auf seinen Gründen sesshaften Hammermeister nicht am Eintritt in die Innerberger Hauptgewerkschaft zu verhindern. R. F. A. F. 18317. * Steiermärkisches Landesarchiv. Acten des Oberbergamtarchives Leoben IV, 15—29.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2