621 dies eine bedeutende Schmälerung des kaiserlichen Kammer gutes bedeutet. Kaiser Ferdinand II. beschloss einen nochmali¬ gen Versuch zur Regenerierung des Innerberger Eisenwesens zu machen. Schon 1624 wurde eine Commission eingesetzt, welche, da Steyr infolge der Verpfändung Oberösterreichs unter bayrischer Herrschaft stand, zu Waidhofen tagte und haupt¬ sächlich die dringendste Frage, die Versorgung von Eisenerz mit Lebensmitteln, zu erledigen hatte, zugleich aber auch schon Berichte und Gutachten der Glieder einholte. Die Haltung der Stadt Steyr, welche sich vom Verlage ganz zurückzog, ver¬ setzte die Regierung in die Nothwendigkeit, eine Neuordnung des Eisenwesens auf wesentlich geänderten Grundlagen durch zuführen. Dies war die Aufgabe der Haupteisencommission, welche zu Anfang des Jahres 1625 zusammentrat und aus dem Hof¬ kammerpräsidenten Hans Balthasar von Hoyos, den Hofkammer räthen Hans Unterholzer von Kranichberg, Max Breuner von Stübing, Sigmund Kuglmann von Edenfels, Wilhelm von Klaffenau und Johann von Wendenstein, obersten Kammer grafen in den ungarischen Bergstädten, bestand.2 Letzterer, wohl die Seele der ganzen Neuordnung und ein ausgezeichneter Kenner des Bergwesens,3 übernahm als Delegierter der Com¬ mission die Vorverhandlungen mit den Gliedern, deren Ergeb¬ nisse ihn von der Nothwendigkeit einer Aufhebung aller Sonder betriebe und einer noch strengeren staatlichen Beaufsichtigung des Eisenwesens überzeugten.“ Schon damals mochte die Com¬ mission den Plan für eine grundstürzende Aenderung des ge¬ sammten Betriebes fertig gestellt haben, denn seit ihrer Ankunft in Eisenerz am 21. Juli5 traf sie ihre Vorkehrungen mit grosser Raschheit. Nach Einholung von Gutachten seitens der Glieder, in welchen jedes aber nur seine Sonderinteressen vertrat, nahm sie eine Visitation aller Rad- und Hammerwerke vor, forderte 1624 Juni 5. Hauptrelation der zu Waidhofen gehaltenen Eisen- und Proviantcommission. R. F. A. F. 18317. 2 1625 April 3. Diesbezüglicher Erlass an die Hofkammer. Ebenda. *1624 Juli 6. Instruction bei seiner Ernennung zum obersten Kammer¬ grafen für die ungarischen Bergstädte. Schmidt, Berggesetze, II. Abth. Die ungarischen Berggesetze, 4. Bd., 419—434. 1625 Mai. Sein Bericht. F. M. Mayer, a. a. O. 188. 5 Ebenda, 190
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