606 und des Rathes war dieser Neuerung gegenüber getheilt. Einige derselben, an ihrer Spitze Hans Adam Pfefferl, Wolf Urkauf und Daniel Strasser, hofften auch hier das Uebergewicht zu erlangen und sprachen sich dafür aus, andere, wie Wolf und Sebald Händel und Wolf Gutbrodt wollten den alten ertragreichen Privathandel nicht aufgeben und riethen von der Errichtung einer Compagnie ab. Die Haltung des Rathes war daher sehr schwankend. 1575 kam die der Compagnie geneigte Partei zur Vorherrschaft und erklärte sich zur Errichtung einer Compagnie, welche wie aus einem Säckel alle Rad- und Hammerwerke verlegen sollte, bereit. Als aber der Erzherzog auf diese Nachricht hin seinen Hofkammerrath Adam Wucherer nach Steyr sandte, war wieder die compagniefeindliche Partei ans Ruder gelangt und Wolf Händl Bürgermeister geworden. Die Folge war, dass der Vertreter des Erzherzogs neuerdings eine abschlägige Antwort erhielt. Nach längeren Verhandlungen setzte die 1579 eingesetzte Commission es endlich dennoch durch, dass der Rath sich zur Errichtung der Compagnie bereit erklärte, zugleich aber hinzufügte, er könnte dieselbe ohne landesfürstliche Hilfe nicht durchführen. Auf diese Erklärung hin sandte der Kaiser die beiden Mitglieder der Eisencommission Georg Neuhauser zu Blumau und Stadlkirchen, kaiserlichen Hofkammerrath und Christoph Strutz, Landschreiber von Oberösterreich, nach Steyr. Diese veranlassten die Einsetzung eines starken und eines engeren Ausschusses der Bürgerschaft zur Berathung der Statuten der Compagnie, mit welchem zusammen sie bis zum Herbst 1581 die „Companieordnung auf den eisenhandl bei der statt Steyr, so unter dem namen und tittl der statt Steyr solle ausgehen“ ausarbeiteten, welcher dann noch je eine Ordnung für die Geldgebahrung und für eine bis zur endlichen Durchführung der Compagnie zu errichtende kleine Compagnie beigefügt wurde.1 Elf Eisenhändler und zweiundsechzig Bürger waren bis dahin zur Zeichnung ihrer Einlagen vermocht worden. Einstweilen sollte die kleine Compagnie in Thätigkeit treten und mit den schon gezeichneten Capitalien die vier schon früher von der Stadt verlegten, sowie fünf damals unverlegte Hammerwerke mit gewissem Verlag und monatlichem Zusatz versehen — Enthalten in „Ordnung und sachen“ etc., auf welche auch für das Folgende zu verweisen ist.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2