Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

602 nicht, hier eine Einigung herbeizuführen. Weitere Verhandlungen führten auch nicht zum Ziele. Erst als 1579 abermals eine Commission eingesetzt wurde,1 welche die Neuordnung des Hammerwerksverlages energisch betrieb, gab der Rath nach. Darauf arbeitete die Commission die „Generalsatzordnung der drei unierten Glieder“ aus, die am 18. Februar 1583 publiciert wurde.“ Da erst durch die Zustimmung des Verlaggliedes eine Durchführung der Bestimmungen für den Rauheisenverlag möglich wurde, so wurden diese jetzt einer neuerlichen Revision unterzogen. Um die Radwerksproduction mit dem Bedarfe der Hämmer in Einklang zu bringen, beabsichtigte man zwei neue Radwerke in Innerberg zu errichten, so dass jetzt daselbst statt 76 Wochenwerken 84 erzeugt werden sollten. Es wurde daher eine neue Auftheilung des Roheisens auf die einzelnen Hämmer durchgeführt, nach welcher die beiden Hämmer in der Freunz und drei in Weyer 1 ½ Wochenwerke, alle siebzehn um Grossreifling, Landl, St. Gallen und in Essling 1 3/, alle sieben in Laussach, alle acht in Kleinreifling, drei in Weyer und der von Mendling 1 78 und je drei Hämmer von Reichraming und Hollenstein deren 2 verlegen sollten. Äusserdem wurde bestimmt, dass jeder Hammermeister einen Reservevorrath von Roheisen ansammeln müsse, der je nach der Grösse des Werkes und nach seiner Entfernung von Innerberg 80, 100, 140, 150, 170, 180 und 200 Halbmasseln betrug. Der Hammerwerksverlag wurde nach den schon früher herrschenden Principien geordnet, nur dass die Höhe der Verlagsumme, sowie die übrigen Vertragsbestimmungen nicht mehr dem jeweiligen Uebereinkommen überlassen, sondern allgemein giltige Bestimmungen und Normen eingeführt wurden. Die einmalige Vorschusszahlung, jetzt der „gewisse Verlag“ genannt, wurde zur Hauptbedingung bei jedem Abschlusse eines Lieferungsverhältnisses gemacht und der Betrag derselben genau Sie wurde am 26. Mai einberufen. R. F. A. F. 17392. Zu Mitgliedern waren von Seite des Kaisers Ferdinand Hofmann Freiherr zu Grünbichl und Strechau, Erblandhofmeister in Steiermark und Erbmarschall in Oesterreich, Georg Neuhauser zu Stadlkirchen, kaiserl. Hofkammerrath, Hauptmann in Wr.-Neustadt, und Christoph Strutz, Landschreiber in Ober¬ österreich, von Seite des Erzherzogs Adam Wucherer von Dräsendorf zu Grub und Georg Frühwirth, Amtmann in Eisenerz, ernannt worden. F. M. Mayer, Das Eisenwesen in Eisenerz von 1570—1625, 175. 2 Siehe oben S. 459, Anm. 2.

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