601 begonnenen Arbeiten zur Sicherung des ungestörten Betriebes der Rad- und Hammerwerke. In den Jahren 1570 und 1579 wurden neuerdings Commissionen eingesetzt. Ihre Hauptaufgabe war die Regelung des Eisenverlages und die Gründung der Eisenhandelscompagnie der Stadt Steyr. Die 1570 tagende Commission ordnete zuerst den Roheisenverlag. Die Ordnung, welche durch sie ausgearbeitet und am 25. April 1574 publiciert wurde, suchte den eingerissenen Missbräuchen zu steuern und einen den neuen Verhältnissen entsprechenden An satz der Verlagssumme einzuführen.1 Um der Verwirrung welche dadurch eingetreten war, dass die Eisenhändler sich theilweise auch des Radwerksverlages bemächtigt hatten, ein Ende zu machen, wurde bestimmt, dass diesen nur mehr die Hammermeister führen durften. Die Wochenproduction eines Radwerkes, welche sich durch die Vergrösserung der Stücköfen erhöht hatte und durchschnittlich 144 Centner gegen 120 Centner in den Vierziger- und Fünfzigerjahren betrug wurde nun in vier Wochenwerke zu 36 Centnem eingetheilt und die Verlagsumme für ein Wochenwerk von 500 fl. auf 1000 fl. erhöht. Für seinen Gesammtbetrieb bezog der Rad meister also jetzt eine Verlagsumme von 4000 fl. Wie früher war der betreffende Hammermeister, der den Verlag eines Radwerkes führte, verpflichtet, wöchentlich sein Wochenwerk Eisen abzuholen und bar zu bezahlen. Die Lösung des Vertragsver hältnisses war nur nach einer ein halbes Jahr vorher erfolgten Kündigung gestattet. Als Deckung der Verlagsumme diente die gesammte Habe des Radmeisters, welche vor der Vertrag schliessung von dem Innerberger Amtmann und dem Marktrichter eingeschätzt werden musste. Von diesen musste auch die Vertragsurkunde gefertigt sein. Unbedingte Voraussetzung eines regelmässig erstatteten Roheisenverlages war es aber, dass die Hammermeister stets von den Eisenhändlern mit genügendem Capital versehen wurden. Der Hammerwerksverlag musste also ebenso genau geordnet werden wie der Radwerksverlag. Die Eisenhändler weigerten sich aber anfangs, einer solchen Neuordnung ihre Zustimmung zu geben, da sie ihnen jede Actionsfreiheit zu nehmen drohte. Der im Jahre 1570 tagenden Eisencommission gelang es nicht, Orig. Stadtarchiv Steyr.
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