Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

598 Kammer für die innerösterreichischen Lande errichtet.1 Ein gewisser territorialer Gegensatz machte sich geltend. Die landsteirischen Glieder warfen den Verlegern vor, dass sie nur für die österreichischen Hammermeister sorgten. Auch von einer unparteiischen Abwägung der Interessen aller Glieder durch die beiden Regierungen war keine Rede mehr. Alle Reformen mussten von beiden Regierungen genehmigt werden und erfuhren so eine erhebliche Verzögerung. Besonders die Frage, welcher Theil die Kosten zu tragen hätte, war stets Gegenstand langwieriger Verhandlungen. Nicht zu verwundern ist, dass gerade nach dieser Theilung Stimmen laut werden, welche die politische Vereinigung sämmtlicher Glieder ausdrücklich verlangten Zur Verwirklichung dieser Idee war wohl damals die geringste Aussicht. Es ist auch fernerhin nicht dazu gekommen. Die schädlichen Wirkungen aber, welche insbesondere die Theilung der Centralbehörden für das Eisenwesen haben mussten, traten besonders im Verlagswesen bald zutage. Die niederösterreichische Regierung erliess in dem Bestreben, vor allem die inländische Industrie vor einer Bedrückung durch die Eisenhändler zu schützen, jenes Ausfuhrverbot auf weiches Eisen, ohne die Störung, die der Eisenverlag dadurch erlitt, zu berücksichtigen;3 Erzherzog Karl drohte andererseits, eine Preissteigerung in Innerberg anzuordnen. Die Aussichten wurden Siehe oben 478, Anm. 4. 2 1575 April 30. Erzherzog Karl betonte in der Hammerschmiedordnung ausdrücklich, dass die Competenz des Innerberger Amtes auch nach der Territorialtheilung sich auch über die österreichischen Glieder erstrecke. R. F. A. F. 18316. 1595 April 26. Der Eisenobmann Christoph Strutz befürwortet die Vereinigung der Herrschaften Waidhofen, Scheibbs, Weyer, des admontischen Hammergebietes und Innerbergs mit der Herrschaft Steyr zur besseren Ordnung des Eisenwesens. Ebenda. 1568. Bericht des Bürgermeisters, Richters und Rathes von Steyr. Siehe oben. Diese Action scheint vom Kaiser selbst ausgegangen zu sein. Der Rath von Steyr erklärt, wenn das Ausfuhrverbot nicht aufgehoben würde, so würden sich die reichsstädtischen Handelsleute zurückziehen. Die Eisenhändler, die ihr ganzes Geld im Eisenhandel angelegt hätten, würden zugrunde gehen und hätten dabei noch die kaiserliche Ungnade. Mancher Hammermeister hätte jetzt schon keinen Verleger mehr. 1569 Septem¬ ber 9. Die niederösterreichische Kammer berichtet an den Kaiser, bei dem Aufkommen neuer Bergwerke, besonders von Hüttau in Salzburg könnte das Ausfuhrverbot von den schädlichsten Folgen für das Eisen¬ wesen begleitet sein. R. F. A. F. 17392. 1570 August 15. Die nieder¬

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