Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

463 können, der Herzog von Steiermark, der Erzberg gehörte zum landesfürstlichen Kammergut.1 In den ältesten Zeiten mag, wie auch anderwärts, der Bergbau durch unfreie Arbeiter auf Kosten des Landesherrn betrieben worden sein.2 Wie dies der Zug der Entwicklung in der Zeit vom 10. bis zum 13. Jahr hundert war, sank die persönliche Unfreiheit bald zu einem Zinsverhältnis herab. Der Arbeiter betrieb die Erzgewinnung und Ausschmelzung auf eigene Rechnung und zahlte einen Zins in Bergwerksproducten an den Herzog. Bei der unversiegbar scheinenden Erzmenge war ein Mangel nicht zu fürchten. Das Erz konnte, wie noch heute, durch Tagbau gewonnen werden, und auch der Hüttenbetrieb verursachte bei dem reichen Eisengehalt und der Einfachheit des Schmelzprocesses nur wenig Kosten. Schon die Traungauer waren im Besitze der Grafschaften Leoben und im Ennsthal. v. Krones, Verfassung und Verwaltung von Steiermark, S. 471. Antheile einzelner Klöster rühren von landesfürstlichen Schenkungen her und sind ohne Bedeutung für die Entwicklung der Bergwerksverfassung. Vgl. die Schenkung für Vorau. Siehe oben S. 460, Anm. 4. Die Her zoge von Steiermark waren die Regal- und Grundherren. Das Regalrecht in ihren Territorien hatten schon die Traungauer erhalten. Vgl. Urkunde Ottokars VI. (VIII.) für Seckau von 1182 November 29, in welcher er dem Stifte unter anderen auch das Schurfrecht auf Salz und Metalle gewährt und hinzufügt: „Hoc enim prius illo tradidimus et nunc stabilire et in notitiam posteritatis transmittere volumus, sicut patri nostro ab imperiali largitate et nobis a patre nostro collatum fore scimus . . . v. Zahn, St. U. B. I, 586, Nr. 619. Ich möchte doch nicht unterlassen, auch das Regalrecht der Herzoge von Steiermark am Erzberg zu betonen, obwohl die Anwendung desselben bei Eisenbergwerken zweifelhaft ist. Vgl. Gothein, Wirthschaftsgeschichte des Schwarzwaldes I, 652 ff. Auch in Steiermark scheint das Eisen im Mittelalter nicht zu den regalen Metallen gezählt worden zu sein. Der Herzog von Steiermark als Besitzer des Erzberges unterdrückt die Eisenbergwerke, welche demselben Concurrenz machen könnten, so das Eisenbergwerk bei Johnsbach (Wichner, Kloster Admont und seine Beziehungen zum Bergbau und Hüttenbetrieb Berg- und Hüttenmännisches Jahrbuch der k. k. Bergakademien zu Leoben etc. 39 [1891J, 122) und bei Altenmarkt (ebenda 128). Eine allgemein giltige Norm für den Eisenbau lässt sich nicht aufstellen, die territoriale Verschiedenheit spielt eine grosse Rolle. Im 11. Jahrhundert wird die Regalität des Erzberges ausgesprochen. Siehe unten. 2 In der Berufungsurkunde Andreas' von Ungarn, welche wir allerdings nur mit grosser Einschränkung als Quelle für die ältesten Einrichtungen am Erzberge benützen dürfen, werden die Eisenarbeiter ,magistri et ferri fabri eorumque collaboratores, ferri fusores et cultores“ genannt (Siehe oben S. 461, Anm. 5)

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