596 welche gegen eine geplante Preissteigerung bei den Rad- und Hammerwerken Stellung nimmt.1 Wie wir sahen, arbeiteten auch sie nicht durchwegs mit eigenem Capital, sondern bezogen ebenfalls ständige Darlehen von ihren Gegenhändlern. Es ist interessant, wie in allen Zweigen des Eisenwesens die Betriebsführung mit eigenem Vermögen und Vorschusszalllungen durch eine bestimmte Anzahl berechtigter Factoren, die untereinander keine gesellschaftliche Verbindung eingehen, in feste Formen gebracht ist. Der Verkehr zwischen den Parteien erfolgte auf Grund wechselseitiger contractlicher Bindung. Am wichtigsten war eine ständige Verbindung zwischen Radmeistern, Hammermeistern und Verlegern. Sie werden als die drei Hauptglieder des Innerberger Eisenwesens bezeichnet und waren, wie wir sahen, seit langer Zeit nicht blos in festen Handelsbeziehungen, sondern auch durch andere Bande eng miteinander verknüpft. Ein stetiger, geräuschlos sich vollziehender Austausch der Bevölkerung des Innerberger Gebietes insbesonders unter den grossen Gewerkenfamilien fand statt. Einzelne derselben hatten bei allen drei Gliedern Vertreter. So führe ich nur die Familie des Geschichtsschreibers Preuenhuber an, die sowohl Radmeister wie auch Hammermeister und Rathsbürger von Steyr in ihrer Mitte zählten. Allerdings war dieses Zusammentreffen nicht so häufig, dass es eine wesentliche Modificierung des rechtlichen Verhältnisses der drei Glieder zueinander hätte herbeiführen können, doch veranschaulicht es deutlich den engen Zusammenhang derselben. Befestigt wurde dieser wohl auch durch den Umstand, dass Oesterreich und Steiermark seit 1192 unter einem Herrscher standen. Störungen in der Einheitlichkeit der Regierung mussten für die Weiterentwicklung der wechselseitigen Beziehungen von hemmender Wirkung sein. So bedeutet schon die Ländertheilung zwischen Albrecht III. und Leopold von 1379 eine Unterbrechung in der auf Monopolisierung des Eisenhandels durch die Stadt Steyr gerichteten Entwicklung.2 Auch die Erbfolgestreitigkeiten unter Friedrich IV. und Ladislaus PostEbenda. 2 1379 December 18. Leopold III. verleiht den Bürgern von Waidhofen das Recht, in Steiermark, Kärnten und Krain mit ihren Waren Handel zu treiben wie die landesfürstlichen Unterthanen. Orig. Stadtarchiv Waidhofen. Fries, Geschichte von Waidhofen, a. a. O. 103, Nr. 42.
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