Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

563 niederösterreichischen Kammer und dem Landeshauptmann und Vicedom von Oberösterreich unterstand. Nur die genannten Sorten wurden in die Eisenkammer geliefert, die ausreichende Versorgung der Handwerker mit den anderen Eisengattungen, besonders mit Scharsachstahl, schien gesichert. Die Qualität des Eisens und Stahles wurde durch den oben schon angeführten Eisenbeschauer und durch den Eisenkämmerer geprüft. 1583 wurde noch bestimmt, dass neben der gewöhnlichen, behördlichen Beschau noch alle vierzehn Tage eine Prüfung durch einen von den Handwerkern gewählten Meister und ein Mit glied des Genanntencollegiums stattfinden solle. Was wir über den Bezug anderer zum Werkstattbetrieb nothwendiger Materialien Bemerkenswertes beibringen konnten. haben wir schon oben bei der Darstellung der Klingenindustrie angeführt. Ueber die Preisverhältnisse beim Verkaufe der Handwerks waren lassen sich keine vollständigen Angaben machen. Landesfürstliche Preissatzungen wurden mitunter auch hier erlassen. Alle Handwerker auf dem platten Lande durften ihre Waren nur in Steyr verkaufen.3 Einige durch ihre Industrie besonders hervorragende Orte wie Steinbach waren von dieser Einschränkung befreit. Der Wert dieser Privilegien wurde aber dadurch beeinträchtigt, dass der Transport ihrer Waren dem Stapelrechte und dem Strassenzwang zufolge doch über Steyr gehen musste.* Wichtig war es aber immerhin schon, dass die Handwerker von Steinbach ihre Waren direct an etwa Generalsatzordnung. a. a. O. 2 1584. Ordnung der Hackenschmiede von Ybbsitz. Der Preis für eine Hacke mit 2 Pfund Gewicht wird auf 2 fl. 5 ß. 2 9., mit 1 ½ Pfund Ge¬ wicht auf 2 fl. 2ß.24 9., mit 1¼ Pfund Gewicht auf 1 fl. 4 ß. 20 9. und mit 1 Pfund Gewicht auf 1 fl. 4 ß. 18 9. festgesetzt. R. F. A. F. 17392. 1605. Preisordnung für die Nagelschmiede. 1000 Lattennägel kosten danach 1 fl.22 9., 1000 Verschlagnägel 5ß 18 S., 1000 Zwilchnägel 4ß.89., 1000 Schindelnägel 3ß.4 9. Stadtarchiv Steyr. * 1358 Mai 23. Steyr. Albrecht II. befiehlt zu sorgen, dass in den Dörfern auf dem platten Lande nur Lebensmittel verkauft werden. Rauchpuech f. 10. Desgleichen 1372 December 13. Schwind-Dopsch, S. 257. * 1470 October 10. Friedrich IV. bestätigt die von Albrecht VI. erlassene Messererordnung für Steinbach und fügt hinzu: „Wür haben in auch darczu die sonder gnadt gethann, dass sie ir erben und nachkomen daselbs in Stainbach all ir handlung mit denen innwohnern und aussländern in kaufen und verkaufen haben und thuen sollen und mogen .... von Archiv. LXXXIX. Bd. II. Hälfte. 38

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