Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

561 wurde aber soviel erzeugt, dass man höchstens ein Drittel im Lande verarbeiten, das Uebrige also an fremde Kaufleute ver kaufen konnte. Bei dem grossen Gewinn, den der Verkauf des Scharsachstahles bot, suchten die Hammermeister mög lichst viel von dieser Sorte zu erzeugen, worunter die Erzeugung der anderen Sorten, insbesonders von Weicheisen litt.1 Die auswärtigen Händler nahmen den Scharsachstahl aber nur dann, wenn man zugleich eine gewisse Menge Weicheisen beigab.2. Dies hatte zur Folge, dass alles Weicheisen nach auswärts verkauft wurde und für die Handwerker nichts blieb, denen es daher oft an dem nöthigen Rohmaterial fehlte.3 Die niederösterreichische Regierung wollte aber vor allem die inländische Industrie schützen. Die Verordnungen, die sie zu diesem Zwecke erliess, bezeugen, wie sehr man schon im 16. Jahrhundert darauf bedacht war, durch Absperrungsmassregeln eine wirtschaftliche Geschlossenheit der österreichischen Erblande zu erzielen. Schon im Jahre 1545 wurde ein hoher Aufschlag auf alles Weicheisen, welches ins Ausland gieng, eingeführt.* Als die lange Wierde am Erzberge in den Vierziger-, Fünfziger- und Sechzigerjahren ein starkes Anwachsen der Industrie bewirkt, zugleich aber auch ungemein rege Handelsbeziehungen besonders mit reichsstädtischen Kaufleuten geschaffen hatte, machte sich der Mangel an Weicheisen besonders fühlbar. Zahlreiche Werkstätten mussten ihre Betriebe einstellen, und ihre Besitzer geriethen in grosse Noth. Die Regierung griff daher energisch ein und zwang 1561 die Eisenhändler von 1563 Februar 27. Bericht der niederösterreichischen Kammer über das Gesuch einiger Augsburger Kaufleute um Aufhebung des Verbotes der Eisenausfuhr. R. F. A. F. 17392. 1563 März 15, desgleichen. Ebenda. 2 1561 December 3. Bürgermeister, Richter und Rath von Steyr berichten über die von ihnen getroffenen Massregeln zur Versorgung der Handwerker. Es sei für sie schr schwer, die Landschmiede mit Eisen zu ver¬ sehen „und dennocht den harten zeuge, so im land sein anwerung nit, sonnder mit weichem eysen in die kron Beheim, Merhern, Schlesien und in das reich verschleist muss werden, zu vertreiben“. R. F. A. F. 18315. Siehe auch Anm. 1. 3 1566 Juni 20. Bericht Wolfgang Grünthalers, Landschreibers von Oberösterreich. Vor Errichtung der Eisenkammer hatten die Eisenhandwerker auf dem platten Lande und in der Stadt wegen Mangel an Eisen feiern müssen. R. F. A. F. 18315. * 1545 August 21. Verordnung der niederösterreichischen Kammer. R. F. A. F. 18315

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